Ein neuer Betriebsrat hat nur für zukünftige Betriebsänderungen ein Mitbestimmungsrecht
Wird in einem bisher betriebsratslosen Unternehmen ein Betriebsrat erst gebildet, nachdem der Arbeitgeber mit der Umsetzung der Betriebsänderung begonnen hat, steht dem Betriebsrat dem BAG zufolge kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht im