Webinar statt einer Präsenzveranstaltung?
Nein, so das LAG Düsseldorf in dem Fall einer Personalvertretung. Diese muss sich für eine geplante Schulung ihrer Mitglieder nicht mit einem Webinar zufrieden geben,
Nein, so das LAG Düsseldorf in dem Fall einer Personalvertretung. Diese muss sich für eine geplante Schulung ihrer Mitglieder nicht mit einem Webinar zufrieden geben,
Mit den Grundsatzentscheidungen, häufig auch „Stechuhr-Urteile“ genannt, haben das BAG (Urteil v. 13.09.2022, 1 ABR 22/21) und der EuGH (Urteil v. 14.05.2019 – C-55/18 –
Nach langer Zeit des Wartens hat nun auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die gerichtlichen Vorgaben reagiert und am 18.04.2023 einen ersten
Abschnitte: Der Fall Die Arbeitgeberin unterhielt einen aus zwei Betriebsstätten bestehenden Betrieb, in dem zuletzt insgesamt 25 Arbeitnehmer beschäftigt waren. Im Juni 2018 teilte sie
Ja! – So das LAG Thüringen, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Und zwar dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine genaue Arbeitszeitaufzeichnung vereinbart haben, bspw. durch Stempeln
Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen sind oftmals Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und unterliegen damit den strengen Regeln der §§ 305 ff. BGB. Sie dürfen den Arbeitnehmer daher nicht
Seit Juni 2021 ist es gemäß § 30 Abs. 2 BetrVG möglich, an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz teilzunehmen. Ist dies aber auch bei
Der Arbeitgeber hat ausnahmsweise das Recht, die Wahlakten einzusehen, wenn er nur auf diesem Weg die Ordnungsmäßigkeit der Betriebsratswahl prüfen kann – LAG Berlin-Brandenburg –
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