Der Betriebsrat: Kollektive Interessenvertretung
Deutschlandweit vertreten und beraten wir nationale und internationale Betriebsräte aus allen Industriezweigen von der Gründung und Wahl des Betriebsrats bis zu fortlaufenden Schulungen und gerichtlichen Verhandlungen in allen Fragen der Mitbestimmung.
Vom Kleinbetrieb bis zur Aktiengesellschaft unterstützen unsere Fachanwälte und Experten für Arbeitsrecht Ihre Anliegen für Arbeitnehmerschutz und stärken Ihre Verhandlungsposition in deutscher sowie englischer Sprache.
Beratung für Betriebsräte
So muss der Betriebsrat z.B. vor dem Ausspruch von Kündigungen angehört werden oder bei der Anordnung von Überstunden sogar zustimmen. Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat zu informieren und ihn entsprechend an der Entscheidung über die bestimmte Maßnahme im Betrieb zu beteiligen.
Mehr zu Ihren Aufgaben und Pflichten als Betriebsrat sowie zu Ihren Beteiligungsrechten in Ihrer neuen Funktion erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch oder auf einer Schulung. In allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung sowie der Betriebsänderung kontaktieren Sie unsere Spezialisten Christian Becker und Dr. Aiko Petersen.
Wahl des Betriebsrats
Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Vorbereitung zu Betriebsratswahlen und vermitteln gerne auch Kontakte zu Vertretern der jeweils zuständigen Gewerkschaft, falls Sie dies wünschen. Die sorgfältige Vorbereitung der Betriebsratswahl ist von hoher Bedeutung und ein Grundbaustein für die erfolgreiche Wahl.
Auch nach einer erfolgreichen Betriebsratswahl werden Fragen aufkommen, die man nur mit entsprechendem Wissen beantworten kann. Auch dann sind wir im Rahmen von Schulungen oder als Verfahrensvertreter als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.
- Welche Formalitäten müssen bei der Wahl eingehalten werden?
- Wer leitet die Wahl?
- Wie bin ich geschützt?
- Wann werde ich von der Arbeit freigestellt?
- Was mache ich, wenn der Arbeitgeber die Wahl verhindern will?
Betriebliche Mitbestimmung
Im Falle, dass sich Betriebsrat und Arbeitgeber bei Fragen der echten Mitbestimmung nicht einigen, wird eine Einigungsstelle gebildet, die dann verbindlich für den Betrieb entscheidet. Wenn Sie zu diesem Themenkomplex Fragen haben, kontaktieren Sie gerne unsere Experten. Mehr zu Ihren Aufgaben und Pflichten als Betriebsrat sowie zu Ihren Beteiligungsrechten in Ihrer neuen Funktion erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch oder auf einer Schulung.
Schulungen für Betriebsräte
Anhand aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie Beispielen aus der täglichen Praxis bringen wir Ihnen das theoretische Wissen für Ihr Betriebsratsamt nahe.
Wir führen unsere Schulungen wahlweise in deutscher oder in englischer Sprache durch.
Zu folgenden Themen erstellen wir Ihnen ein auf Ihren Betrieb und Ihr Gremium maßgeschneidertes Angebot:
- Schulung des Wahlvorstandes zur Betriebsratswahl
- Betriebsverfassungsrecht I bis III (Grundlagen -und Aufbauschulungen)
- Arbeitsrecht I und II
- Interessenausgleich und Sozialplan: Die Rolle des Betriebsrats in der Betriebsänderung
- Kündigungsschutzrecht
- Betriebsvereinbarungen und die Mitbestimmung des Betriebsrats
- BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement)
- Restmandat des Betriebsrats