Der Betriebsrat: Kollektive Interessenvertretung
Deutschlandweit vertreten und beraten wir nationale und internationale Betriebsräte aus allen Industriezweigen von der Gründung und Wahl des Betriebsrats bis zu fortlaufenden Schulungen und gerichtlichen Verhandlungen in allen Fragen der Mitbestimmung.
Vom Kleinbetrieb bis zur Aktiengesellschaft unterstützen unsere Fachanwälte und Experten für Arbeitsrecht Ihre Anliegen für Arbeitnehmerschutz und stärken Ihre Verhandlungsposition in deutscher sowie englischer Sprache.
Beratung für Betriebsräte
Der Betriebsrat hat Informations- und Beteiligungsrechte und steht unter einem besonderen Schutz. Demnach hat der Betriebsrat mehr Möglichkeiten als ein einzelner Arbeitnehmer, um interessensgerecht die Angelegenheiten der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
So muss der Betriebsrat z.B. vor dem Ausspruch von Kündigungen angehört werden oder bei der Anordnung von Überstunden sogar zustimmen. Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat zu informieren und ihn entsprechend an der Entscheidung über die bestimmte Maßnahme im Betrieb zu beteiligen.
Mehr zu Ihren Aufgaben und Pflichten als Betriebsrat sowie zu Ihren Beteiligungsrechten in Ihrer neuen Funktion erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch oder auf einer Schulung. In allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung sowie der Betriebsänderung kontaktieren Sie unsere Spezialisten Christian Becker und Dr. Aiko Petersen.
Wahl des Betriebsrats
Die Mitglieder des Betriebsratsgremiums werden alle vier Jahre gewählt. Wenn Sie einen Betriebsrat gründen möchten, müssen Sie im Vorfeld einiges klären und wichtige Schritte besprechen.
Solche Fragen stellen sich viele Arbeitnehmer und Wahlvorstände – wir beantworten sie Ihnen gerne!
Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Vorbereitung zu Betriebsratswahlen und vermitteln gerne auch Kontakte zu Vertretern der jeweils zuständigen Gewerkschaft, falls Sie dies wünschen. Die sorgfältige Vorbereitung der Betriebsratswahl ist von hoher Bedeutung und ein Grundbaustein für die erfolgreiche Wahl.
Auch nach einer erfolgreichen Betriebsratswahl werden Fragen aufkommen, die man nur mit entsprechendem Wissen beantworten kann. Auch dann sind wir im Rahmen von Schulungen oder als Verfahrensvertreter als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.
- Welche Formalitäten müssen bei der Wahl eingehalten werden?
- Wer leitet die Wahl?
- Wie bin ich geschützt?
- Wann werde ich von der Arbeit freigestellt?
- Was mache ich, wenn der Arbeitgeber die Wahl verhindern will?
Betriebliche Mitbestimmung
Die echte Mitbestimmung ist die stärkste Form der Mitwirkung durch den Betriebsrat. Maßnahmen in sozialen und personellen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) kann der Arbeitgeber nur treffen, wenn der Betriebsrat ihnen zustimmt.
Im Falle, dass sich Betriebsrat und Arbeitgeber bei Fragen der echten Mitbestimmung nicht einigen, wird eine Einigungsstelle gebildet, die dann verbindlich für den Betrieb entscheidet. Wenn Sie zu diesem Themenkomplex Fragen haben, kontaktieren Sie gerne unsere Experten. Mehr zu Ihren Aufgaben und Pflichten als Betriebsrat sowie zu Ihren Beteiligungsrechten in Ihrer neuen Funktion erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch oder auf einer Schulung.
Schulung & Seminare für Betriebsräte
Unsere Kanzlei ist nach dem Qualitätsmanagement ISO 9001:2015 von DEKRA für juristische Beratungen und Schulungen rund um das Thema Betriebsrat zertifiziert.
Ein Betriebsrat ist die Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Dabei gibt es für die Wahl des Betriebsrats zahlreiche Vorschriften, die eingehalten werden müssen, damit die Wahl erfolgreich wird. Um das notwendige Wissen für die Durchführung der Wahl zu erlangen, können die (künftigen) Betriebsratsmitglieder Seminare besuchen. Denn nur mit dem erforderlichen Wissen kann ein Betriebsrat seinen Aufgaben nachkommen, die Interessen der Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeber zu vertreten. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt die Möglichkeit, ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl einen Betriebsrat zu wählen, der sich für Ihre Belange und Interessen gegenüber dem Arbeitgeber stark macht. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Interesse an einer Betriebsratsgründung haben.