Betriebsrat und Mitbestimmung

Experten für die Beratung und Schulung von Betriebsräten in München

Seit mehr als 20 Jahren ist unsere Kanzlei auf die strategische Beratung von Betriebsräten sowie den Schutz und die Förderung von deren Mitgliedern spezialisiert.

Thema: Betriebsrat

Zum Erstgespräch

Termine innerhalb eines Werktages.

Idealerweise rufen Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten (09:00 – 18:00) unter 089 52031900 an. Ausserhalb der Sprechzeiten können Sie uns auch eine Email mit einer kurzen Fallbeschreibung und Ihren Kontaktdaten an mail@kspp.de senden.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und einen Termin für ein Erstgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte. Termine können Sie per Telefon, Videocall oder auch gerne vor Ort in unserer Kanzlei in der Leopoldstraße 9 München wahrnehmen.  

Bei einem Erstgespräch mit uns entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten. Eine Erstberatung durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte müssen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Die Kosten der Erstberatung betragen max. € 190,00 netto zzgl. USt. Falls Sie eine Versicherung für Rechtsberatung besitzen können sie anfallende Kosten geltend machen.  

Der Betriebsrat: Kollektive Interessenvertretung

Deutschlandweit vertreten und beraten wir nationale und internationale Betriebsräte aus allen Industriezweigen von der Gründung und Wahl des Betriebsrats bis zu fortlaufenden Schulungen und gerichtlichen Verhandlungen in allen Fragen der Mitbestimmung.

Vom Kleinbetrieb bis zur Aktiengesellschaft unterstützen unsere Fachanwälte und Experten für Arbeitsrecht Ihre Anliegen für Arbeitnehmerschutz und stärken Ihre Verhandlungsposition in deutscher sowie englischer Sprache.

Beratung für Betriebsräte

Der Betriebsrat hat Informations- und Beteiligungsrechte und steht unter einem besonderen Schutz. Demnach hat der Betriebsrat mehr Möglichkeiten als ein einzelner Arbeitnehmer, um interessensgerecht die Angelegenheiten der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.

So muss der Betriebsrat z.B. vor dem Ausspruch von Kündigungen angehört werden oder bei der Anordnung von Überstunden sogar zustimmen. Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat zu informieren und ihn entsprechend an der Entscheidung über die bestimmte Maßnahme im Betrieb zu beteiligen.

Mehr zu Ihren Aufgaben und Pflichten als Betriebsrat sowie zu Ihren Beteiligungsrechten in Ihrer neuen Funktion erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch oder auf einer Schulung. In allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung sowie der Betriebsänderung kontaktieren Sie unsere Spezialisten Christian Becker und Dr. Aiko Petersen.

Wahl des Betriebsrats

Die Mitglieder des Betriebsratsgremiums werden alle vier Jahre gewählt. Wenn Sie einen Betriebsrat gründen möchten, müssen Sie im Vorfeld einiges klären und wichtige Schritte besprechen. Solche Fragen stellen sich viele Arbeitnehmer und Wahlvorstände – wir beantworten sie Ihnen gerne!

Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Vorbereitung zu Betriebsratswahlen und vermitteln gerne auch Kontakte zu Vertretern der jeweils zuständigen Gewerkschaft, falls Sie dies wünschen. Die sorgfältige Vorbereitung der Betriebsratswahl ist von hoher Bedeutung und ein Grundbaustein für die erfolgreiche Wahl.

Auch nach einer erfolgreichen Betriebsratswahl werden Fragen aufkommen, die man nur mit entsprechendem Wissen beantworten kann. Auch dann sind wir im Rahmen von Schulungen oder als Verfahrensvertreter als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.

Betriebliche Mitbestimmung

Die echte Mitbestimmung ist die stärkste Form der Mitwirkung durch den Betriebsrat. Maßnahmen in sozialen und personellen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) kann der Arbeitgeber nur treffen, wenn der Betriebsrat ihnen zustimmt.

Im Falle, dass sich Betriebsrat und Arbeitgeber bei Fragen der echten Mitbestimmung nicht einigen, wird eine Einigungsstelle gebildet, die dann verbindlich für den Betrieb entscheidet. Wenn Sie zu diesem Themenkomplex Fragen haben, kontaktieren Sie gerne unsere Experten. Mehr zu Ihren Aufgaben und Pflichten als Betriebsrat sowie zu Ihren Beteiligungsrechten in Ihrer neuen Funktion erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch oder auf einer Schulung.

Schulungen für Betriebsräte

Seit vielen Jahren führen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht maßgeschneiderte Betriebsratsschulungen durch, in denen Sie das grundlegende Wissen für Ihre Arbeit als Betriebsratsmitglied erwerben und von unserem Expertenwissen profitieren.

Anhand aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie Beispielen aus der täglichen Praxis bringen wir Ihnen das theoretische Wissen für Ihr Betriebsratsamt nahe.

Wir führen unsere Schulungen wahlweise in deutscher oder in englischer Sprache durch.

Zu folgenden Themen erstellen wir Ihnen ein auf Ihren Betrieb und Ihr Gremium maßgeschneidertes Angebot:

Weitere Schulungen zu sämtlichen Themen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts konzipieren wir aktuell und auf Ihr Gremium und Ihre Wünsche abgestimmt.