Transparenz über Leistungen, Kosten und Erfolgsaussichten.
Bei Problemen in Ihrem Arbeitsverhältnis benötigen Sie schnelle Klarheit über Ihre Situation und verlangen nach Antworten bezüglich Ihres weiteren Vorgehens.
Da wir uns über diese Situation stets bewusst sind, sehen wir es als unsere Pflicht an, Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung zu gewährleisten und einen Termin mit einem unserer Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in München zu ermöglichen.
Da Arbeitnehmer, bevor sie einem eigenen Konflikt begegnen, oftmals keine Erfahrungen mit Arbeitsrecht und den Aufgaben eines Rechtsanwaltes haben, stellen wir Ihnen im Folgenden einen gewöhnlichen Ablauf einer Rechtsvertretung bei KSPP Arbeitsrecht München vor.
Ihr Erstkontakt mit uns
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email mit Ihren Kontaktmöglichkeiten. Schildern Sie uns in Kürze Ihr Anliegen, sodass unsere Rechtsanwaltsfachangestellten Ihre Anfrage prüfen und für Sie einen Beratungstermin bei einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht vereinbaren können.
Wir setzten uns stets das Ziel, Ihnen innerhalb von maximal 48 Stunden ein fundiertes Beratungsgespräch zu ermöglichen, in terminlich dringenden Fällen selbstverständlich schneller.
Ihre Erstberatung mit uns
Ihren Termin zur Erstberatung mit einem KSPP Rechtsanwalt für Arbeitsrecht können Sie vor Ort in unserer Kanzlei in München Schwabing, per Telefon oder per VideoCall wahrnehmen.
- Die Erstberatung beinhaltet:
- Wir hören uns Ihre Schilderung des Falles aufmerksam an.
- Wir sichten all Ihre mitgelieferten Unterlagen.
- Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken.
- Unsere Anwälte zeigen Ihnen mögliche Lösungswege auf.
- Sie bekommen eine Kalkulation der zu erwartenden Kosten.
- Sie bekommen eine Empfehlung der weiteren Vorgehensweise.
Eine rechtlich fundierte und verbindliche Erstberatung durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte müssen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Die Kosten der Erstberatung betragen max. € 190,00 netto zzgl. USt.
Das Mandat. Gemeinsam für Ihr Recht!
Haben Sie einen professionellen und vertrauensvollen Eindruck von uns gewonnen? Konnten wir Sie überzeugen, dass wir Ihr Anliegen nach Ihren Vorstellungen erfolgreich durchsetzen können?
Dann schließen wir als nächsten Schritt einen Mandatsvertrag zwischen unserer Kanzlei KSPP und Ihnen als Mandanten ab.
Von hier an übernehmen wir für Sie jegliche notwendige Kommunikation mit der Gegenseite und vertreten Sie bei allen (außer-) gerichtlichen Verhandlungen.
- Das Mandat beinhaltet:
- umfassende Sachverhaltsaufnahme (Arbeitsverträge, etc.)
- Rechtsberatung mit Lösungswegen, Chancen und Risiken
- Strategieentwicklung zur Einigung / Konfliktlösung
- Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber
- Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Nachbereitung des Mandats
Kostenvereinbarung
Bei der Kostenabrechnung der entstehenden Gebühren gibt es grundsätzlich zwei Varianten. Über beide Möglichkeiten – Abrechnung auf Basis der gesetzlichen Gebühren oder eine individuelle Vergütungsvereinbarung – werden Sie bei Ihrer Erstberatung umfänglich informiert und aufgeklärt.
- Abrechnung auf Basis der gesetzlichen Gebühren
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Kosten hängt dann vom Streitwert und der genauen Tätigkeit des Anwalts ab. In einer Erstberatung bekommen Sie von uns hierüber eine konkrete Einschätzung – es ist uns wichtig, dass Sie von Anfang an und über den gesamten Prozess genau über alle möglichen Kosten informiert sind!
- Eine individuelle Vergütungsvereinbarung
Keine Angst vor individuellen Vergütungsvereinbarungen! Wir berechnen einen mit Ihnen individuell abgestimmten Stundensatz für geleistete Arbeitsstunden. Auch hier steht Fairness und die völlige Transparenz an oberster Stelle. Sie erhalten eine detaillierte Zeiterfassung, aus der ersichtlich ist, wann wir welche Leistungen für Sie erbracht haben. In Einzelfällen ist auch ein Pauschalhonorar denkbar.
Rechtsschutzversicherung
Sie sind rechtsschutzversichert? Dann wird im Regelfall Ihre Versicherung die anfallenden gesetzlichen Gebühren nach dem RVG für Sie bezahlen.
Wenn Sie wünschen, übernehmen wir die komplette Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Sie müssen sich dann nicht darum kümmern – informiert werden Sie natürlich trotzdem. Gerne können wir auch im Vorfeld die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären.
Sollten Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, geben wir Ihnen gerne Tipps, welche Lösung für Ihre Situation die Beste wäre.
Prozesskostenhilfe
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und Ihre finanzielle Situation die Zahlung des Honorars nicht zulässt, teilen Sie uns dies bitte mit. In manchen Fällen besteht dann die Möglichkeit, ein Verfahren auf der Basis von Prozesskostenhilfe zu führen.
Verfahrens- und Gerichtskosten
Wir versuchen grundsätzlich, zuerst eine außergerichtliche Lösung zu erzielen. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, stellt sich immer die Frage nach den Gerichts- und Prozesskosten..
Gerne erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Zusammensetzung aller Kosten und Gebühren bzw. klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir möchten, dass Sie jederzeit bestens informiert sind, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Kosten haben, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!