Abfindung München - Arbeitsrecht München
Abfindungen nach Ihren Interessen gestalten und konsequent durchsetzten
Man bietet Ihnen eine Abfindung an? Man legt Ihnen eine Aufhebungsvertrag vor und Sie wissen nicht auf was Sie achten müssen, bevor Sie unterzeichnen – oder Sie wollen einige Punkte nachverhandeln? Wir als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei ausschließlich für Arbeitnehmer können Ihnen helfen, um für Sie eine maßgeschneiderte Lösung zu erreichen.
Sowohl im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses als auch in Aufhebungsverträgen werden regelmäßig Abfindungen gezahlt.
Zwar gibt es nur in Ausnahmefällen einen gesetzlichen Anspruch auf Erhalt einer Abfindung, als Ergebnis erfolgreicher Verhandlungen werden jedoch viele Streitigkeiten durch Abfindungslösungen gütlich beendet.
Unserer erfahrenen Fachanwälte im Arbeitsrecht helfen Ihnen, optimale und realistische Lösungen zu erzielen.
Abfindungshöhe
Da ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in der Regel nicht besteht, ist die Vereinbarung einer Abfindung meist Verhandlungssache. Die Frage, wie hoch eine Abfindung sein muss, lässt sich daher nicht allgemein beantworten. Man hört immer wieder Zahlen wie "0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr" - solche Abfindungen werden oft "Regelabfindung" oder "Haustarif" genannt. Man sollte sich niemals bei einem Aufhebungsvertrag an einer vermeintlichen "Regelabfindung" orientieren, sondern die besonderen Umstände Ihres Einzelfalls im Blick behalten, denn davon hängt die Abfindungshöhe entscheidend ab. Und genau an diesem Punkt stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Experten werden genau beurteilen, wie stark Ihr Kündigungsschutz ist und wie dringend der Arbeitgeber an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist. Und anhand dieser Analyse sollte dann die angemessene Abfindungshöhe beurteilt werden. Lassen Sie sich nicht von einer scheinbar „hohen“ Abfindung täuschen - das Gesamtpaket muss stimmen. Wesentliche Gesichtspunkte wie die Urlaubsabgeltung oder die Einhaltung von Kündigungsfristen müssen beachtet werden, um nicht im Nachgang Probleme mit der Bundesagentur für Arbeit zu bekommen.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag ist eine vertragliche Abmachung zwischen einem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, die Ihr Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet. Im Unterschied zur Kündigung, welche eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers ist , ist ein Aufhebungsvertrag eine zweiseitige – sprich einvernehmliche Regelung. Somit ist ein Aufhebungsvertrag nur wirksam, wenn beide Vertragsparteien dieser Regelung zustimmen.
Abwicklungsvertrag
Ein Abwicklungsvertrag ist eine vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der die Folgen einer Kündigung des Arbeitgebers einvernehmlich geregelt werden. Während eine Kündigung das Arbeitsverhältnis einseitig beendet, kommt ein Abwicklungsvertrag nur zustande, wenn beide Vertragsparteien mit der Beendigung einverstanden sind. Abwicklungsverträge werden daher nach Ausspruch einer Kündigung vereinbart. Während durch einen Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis selbst beendet wird, setzt ein Abwicklungsvertrag voraus, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits aus anderen Gründen, eben durch den Ausspruch der Kündigung, eintritt. Der Abwicklungsvertrag soll das Arbeitsverhältnis nicht auflösen, sondern nur die Einzelheiten einer Vertragsabwicklung regeln.
Sperrzeit ALG I
Ein wesentlicher Nachteil, der mit einem Aufhebungsvertrag verbunden ist, ist natürlich die drohende Sperrzeit für Sie als Arbeitnehmer. Falls Sie durch einen Aufhebungsvertrag Ihr Arbeitsverhältnis beendet haben, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel gemäß § 159 Abs.1 Nr.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eine Sperrzeit. Für die Dauer der Sperrzeit erhält man kein Arbeitslosengeld. Aufgrund unserer weiteren Spezialisierung im Sozialrecht können wir Sie auch an diesem Punkt bestmöglich beraten.
Rolle des Rechtsanwalts
Wir wollen das beste Ergebnis für Sie erreichen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Bestandssicherheit des aufzulösenden Arbeitsverhältnisses bzw. die Wirksamkeit einer drohenden Kündigung zu beurteilen. Nur dadurch kann man eine realistische Beurteilung der angebotenen Abfindung abgeben. Im Nachgang wird gemeinsam mit Ihnen eine Strategie erarbeitet, um das optimale Ergebnis – individuell für Sie – zu erzielen! Gerne erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihre persönlichen Handlungsmöglichkeiten. Wir möchten, dass Sie vollumfänglich informiert sind, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Abfindung haben, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Beiträge zu Abfindungen
Hier finden Sie Beiträge und Urteile rund um das Thema Abfindung & Arbeitsrecht in München und ganz Deutschland.
Die Abfindung im Arbeitsverhältnis – rechtliche Grundlagen und Erfolg bei der Durchsetzung
Wie hoch wird meine Abfindung sein? Gibt es einen Abfindungsrechner? Der Normalfall: kein klarer Anspruch auf eine Abfindung, aber Zahlung „Dann bekomme ich aber jetzt eine Abfindung, oder?“ – dies ist oft die erste Frage, die ein Mitarbeiter nach Erhalt einer Kündigung stellt, denn üblicherweise werden bei einer Beendigung des