Harald Schmid
Fachanwalt und Partner bei KSPP
Als langjähriger Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Sozialrecht in München berate und vertrete ich Sie bei allen Anliegen, die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen sowie bezüglich Krankenversicherung, Arbeitslosengeld und Rente.
Meine Fachgebiete
- Aufhebungsverträge
- Kündigungsschutzverfahren
- Abmahnungen
- Urlaubsrecht
- BRTV-Bau
- Tarifrecht
Kontakt
Harald Schmid schloss das Jurastudium und Referendariat in München mit zwei Prädikatsexamina ab. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Bis 1996 war H. Schmid als Syndikus beim Bayerischen Bauindustrieverband e.V. tätig, unter anderem als Mitglied der Tarifkommission im Baugewerbe. Zudem wirkte er von 1994 bis 1998 als ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht München.
Seit 1996 ist Harald Schmid Fachanwalt für Arbeitsrecht in München und selbständiger Rechtsanwalt. Seine Schwerpunkte sind das Individualarbeitsrecht (etwa Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen), die betriebliche Altersvorsorge sowie das Tarifrecht. Herr Rechtsanwalt Schmid führte bereits einige Tausend Arbeitsgerichtsprozesse, sodass er auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann. Seit 2005 ist er auch Fachanwalt für Sozialrecht und betreut hier insbesondere Fälle aus dem Gebiet des Arbeitslosenrechts, der Unfallversicherung, der allgemeinen Sozialversicherung (zum Beispiel Betriebsprüfungen) und dem Krankenversicherungsrecht.
Harald Schmid ist Mitbegründer von RECHTSANWÄLTE KSPP SCHMID I PETERSEN I BECKER.
Beiträge von RA Harald Schmid
Automatischer Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung bei ALG I-Bezug
(Bayerisches LSG, Urteil vom 15.05.2018, Az. L 5 KR 50/15) Wenn ein gekündigter Mitarbeiter, der die Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse beantragt hat und privat versichert war, Arbeitslosengeld mit gesetzlicher