Christian Becker
Rechtsanwalt und Partner bei KSPP
Im Arbeitsrecht richtet sich mein fachlicher Fokus auf die Vertretung und Schulung von Betriebsräten. In meinen langjährigen Erfahrungen mit Konfliktsituationen zwischen Arbeitgeber und Betriebsräten, habe ich mich ausführlich mit betriebsrechtlichen Problemstellungen beschäftigt und konnte erfolgreich nachhaltige Lösungen finden.
Meine Fachgebiete
- Betriebsverfassungsrecht
- Sozialpläne
- Arbeitszeitmodelle
- Einigungsstellen
- Kündigungsschutzverfahren
- Gutachten
- Aufhebungsverträge
Kontakt
Rechtsanwalt Christian Becker wurde in Traunstein geboren und studierte Rechtswissenschaften in München. Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht München und in San Diego / USA. Dort arbeitete er bei einer landesweit tätigen Wirtschaftskanzlei und hat daher langjährige Erfahrung in der Betreuung englischsprachiger Mandanten. Herr Becker verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in allen Bereichen des Arbeitsrechts: Von 2005 bis 2008 betreute er als Rechtsberater die IG Metall München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt war dabei die Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsräten in allen Fragen des Individual-, Kollektiv- und Tarifvertragsrechts.
Von 2008 bis 2012 arbeitete Christian Becker als Rechtsanwalt in einer überregional tätigen Kanzlei für Arbeitsrecht. Auch dort zählten die Arbeitnehmervertretung sowie die Beratung und Vertretung von Betriebsräten zu seinen Schwerpunkten. Er vertritt Betriebsräte in gerichtlichen Verfahren sowie in Einigungsstellen. Inhaltliche Schwerpunkte sind hierbei insbesondere die betriebliche Mitbestimmung, die Betriebsänderung und das Entwerfen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen. Die Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen und die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren zählen ebenfalls zu seinen Kernbereichen.
Christian Becker hält darüber hinaus Vorträge zu diversen arbeitsrechtlichen Themen und leitet Betriebsratsschulungen. Zu seinen Mandanten gehören Gesamtbetriebsräte und Betriebsräte von internationalen Konzernen, vorwiegend im Bereich des Luftverkehrs, IT, Finanzdienstleistung, Automobil, Metall – und Elektroindustrie sowie des Groß – und Außenhandels.
Seit 2012 ist Christian Becker Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei RECHTSANWÄLTE KSPP SCHMID I PETERSEN I BECKER.
Beiträge von RA Christian Becker
Der Betriebsrat kann Zeiterfassung erzwingen!
Dabei kann die Entscheidung des EuGH vom 14. Mai 2019 herangezogen werden, welche besagt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Zeiterfassung einzurichten. Diese Grundsätze wurden
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Im Fall vor dem ArbG Köln (18 BVGa 11/21) stritten Arbeitgeber und der Betriebsrat darüber, ob der Arbeitgeber die Durchführung von Sitzungen des Betriebsrats als Präsenzsitzungen verlangen darf. Im Regelfall
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Kurzarbeit ohne Betriebsrat. Wie ist die rechtliche Lage?
Auch in Unternehmen, in denen es keinen Betriebsrat gibt, ist Kurzarbeit möglich. Jedoch muss in diesem Fall der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin dieser Maßnahme zustimmen! Kurzarbeit kann nicht einfach einseitig angeordnet werden.
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Kündigung wegen Corona – Wirksamkeit von Kündigungen in Krisenzeiten.
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Einführung von Kurzarbeit – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Bei der derzeit rasanten Entwicklung und der weiteren Verbreitung des Corona-Virus rückt das Thema Kurzarbeit sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Betriebsrat und die Beschäftigten in den Vordergrund.
Besetzung des Einigungsstellenvorsitzes
Gericht hat nur eingeschränktes Ermessen bei der Besetzung des Einigungsstellenvorsitzes (LAG Köln, Beschluss vom 09.04.2018, Az. 9 TaBV 10/18) Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit seiner Entscheidung vom 09.04.2018 (9 TaBV