Ihre spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei für Arbeitnehmer & Betriebsräte
Bei Kündigung, Abfindung sowie rechtlicher Vertretung des Betriebsrats stehen wir Ihnen vertrauensvoll zur Seite.
Vertragsgestaltung, Kündigung, Abfindung oder Vertretung und Schulung des Betriebsrats?
Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei in München Schwabing treten wir für Ihre Interessen und Rechte deutschlandweit ein. Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung mit Einigungs- und Prozessverfahren im Individual- und kollektivem Arbeitsrecht, beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte gesamtheitlich, verständlich und transparent.
Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Arbeitsrecht und juristischen Auseinandersetzungen.
Unser Team von Anwälten und Fachanwälten ist spezialisiert auf juristische Fragestellungen und Prozessführung rund um die Themenbereiche individuelles und kollektives Arbeitsrecht und vertritt ausschließlich Ihre Seite als Arbeitnehmer.
Neben dem Arbeitsrecht stehen Ihnen in unserer Kanzlei ebenfalls Fachanwälte für Sozialrecht mit Rat und Tat zur Seite, da das Arbeitsrecht häufig mit sozialrechtlichen Fragestellungen, wie z. B. dem Anspruch auf Arbeitslosengeld und hier vor allem die Abwehr der Verhängung einer Sperrzeit eng in Verbindung steht.
Mit Rechtsanwalt Dr. Aiko Petersen hat unsere Kanzlei einen der führenden Sozialrechtler in Bayern in seinen Reihen.
Bewertungen unserer Klienten
Unser Anliegen besteht stets darin, Ihnen eine möglichst aufwands- und sorgenfreie Betreuung zu gewährleisten, während wir uns um die formellen, strategischen und prozessrelevanten Angelegenheiten für Sie kümmern. Diesbezüglich wird unsere Arbeitsrechtskanzlei regelmäßig von der DEKRA auf organisatorische Qualitätsstandards (Kanzlei- und Dienstleistungsmanagement) hin geprüft.
Erfahrungsberichte und Bewertungen unserer Klienten können Sie auf folgenden Bewertungsportalen nachsehen.
Kontaktaufnahme und Ablauf
Auf der Suche nach Rechtsberatung im Arbeitsrecht begegnen Sie oftmals vielen Informationsportalen und Kanzleiseiten. Komplexe Beschreibungen und juristischer Sprachgebrauch schrecken dabei häufig ab und stiften Verwirrung anstatt schnell Klarheit zu schaffen. Eine gezielte Kontaktaufnahme und Prozesskommunikation gestaltet sich schwierig und bewirkt Unsicherheiten.
Nicht bei uns! – Wir erkennen Ihre persönliche Situation, verstehen Ihr Anliegen und betreuen Sie vom Erstkontakt bis zur Beendigung des Mandates mit voller Transparenz, fachlicher Kompetenz und in einer nachvollziehbaren Sprache.
Erstkontakt
Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu unserer Arbeitsrechtskanzlei auf. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit einer kurzen Erläuterung Ihrer Situation. Schnellstmöglich vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin mit unseren Rechtsexperten und Fachanwälten.
Beratungsgespräch
Vorab erhalten Sie eine Benachrichtigung welche Dokumente und Unterlagen Sie am besten zur Besprechung mitbringen. Dann können wir schon eine Vorabprüfung Ihres Anliegens vornehmen. Termine könne in unserer Kanzlei vor Ort oder via Video-Call vergeben werden.
Kosten und Vergütung
Wir halten Sie stets transparent über die Kosten unserer Leistungen auf dem Laufenden. Idealerweise besitzen Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung; aber auch ohne eine solche zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie kostengünstig und schnell Ihre Ziele erreichen können.
Individuelles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Bei individuellen Anliegen wie Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträgen oder Abmahnungen beraten und betreuen wir Sie vertrauensvoll, zielstrebig und zeitnah.
Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation, prüfen die Rechtslage, evaluieren die Erfolgschancen und entwickeln mit Ihnen eine Strategie für den gesamtheitlichen Ablauf einer erfolgreichen Mandatsbetreuung und Problemlösung bis hin zur Prozessführung.
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abfindung
- Abwicklungsvereinbarung
- Arbeitszeugnis
- Vertragsgestaltung
- Versetzung
- Mutterschutz
Kollektives Arbeitsrecht - Der Betriebsrat
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung ist der Themenbereich des kollektiven Arbeitsrechts. Unsere Beratungsleistungen befassen sich mit den Fragen und Problemstellungen des modernen Arbeitsrechts und der betrieblichen Mitbestimmung.
Wir arbeiten für Konzernbetriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Betriebsräte. Das Verhandeln von Interessenausgleichen und Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen aller Art (zum Beispiel Arbeitszeitregelungen, Lohnmodelle, Personalplanung), oder auch die Einführung von komplexen Softwareanwendungen (EDV-Rahmenbetriebsvereinbarungen), Fragen des Gesundheitsschutzes (insb. Gefährdungsbeurteilungen) und neue Arbeitsformen (Agile & Mobile Work, Home-Office) gehören zu unserer täglichen Arbeit.
Wir beraten und vertreten den Betriebsrat selbstverständlich auch bei personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzungen, Einstellungen oder Kündigungen.
Wir führen regelmäßig Schulungen und Workshops mit unseren Mandanten durch, um sie stets auf kommende Herausforderungen vorzubereiten und ihnen den entscheidenden Vorsprung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu geben.
Mit Rechtsanwalt Herrn Christian Becker hat KSPP einen der führenden Experten im kollektiven Arbeitsrecht in Deutschland an Bord unseres Teams
- Interessenausgleiche
- Sozialpläne
- Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstelle
- betriebliche Mitbestimmung
- Tarifvertragsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Betriebsratswahl
Beiträge und Urteile
Was Sie als Arbeitnehmer zu Überstunden wissen sollten
Überstunden werden für viele Arbeitnehmer leider immer mehr zur Normalität. Häufen sich diese, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zu gesundheitlichen Problemen wie Müdigkeit, Schlafstörungen, Rückenschmerzen oder auch psychischen Störungen bis hin zum Burnout führen. Wie weit darf
Keine Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten bei krankheitsbedingter Eigenkündigung
Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen sind oftmals Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und unterliegen damit den strengen Regeln der §§ 305 ff. BGB. Sie dürfen den Arbeitnehmer daher nicht unangemessen benachteiligen. Insbesondere müssen die Klauseln eine Rückzahlung für den Fall ausschließen, dass der Arbeitnehmer
Kann die konstituierende Betriebsratssitzung digital erfolgen?
Seit Juni 2021 ist es gemäß § 30 Abs. 2 BetrVG möglich, an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz teilzunehmen. Ist dies aber auch bei der konstituierenden Betriebsratssitzung möglich, also bei der ersten Sitzung des neuen Betriebsrats nach der abgeschlossenen
Sind Betriebsratsseminare mit Give-Aways zulässig?
Der Arbeitgeber darf die Kostenübernahme für ein Betriebsratsseminar nicht wegen teurer Give-Aways verweigern. Das BAG hat entschieden, dass solche Seminare zulässig und die Kosten grds. vom Arbeitgeber zu tragen sind. Dies gilt zumindest dann, wenn vergleichbare Seminare nicht günstiger zur
Einsicht in die Wahlunterlagen: Besondere Vorsicht bei der Briefwahl
Der Arbeitgeber hat ausnahmsweise das Recht, die Wahlakten einzusehen, wenn er nur auf diesem Weg die Ordnungsmäßigkeit der Betriebsratswahl prüfen kann – LAG Berlin-Brandenburg – Urt. v. 09.11.2021 – 7 TaBVGa 1213/21 – Das LAG Berlin-Brandenburg hatte darüber zu entschieden,
Neue Corona-Regeln in Betrieben
Die aktuellen Lockerungen der Coronamaßnahmen betreffen auch die Betriebe unmittelbar. So entfallen u.a. die 3G-Regelung sowie die Homeofficepflicht nach dem bundeseinheitlichen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Stattdessen gilt nun die neugefasste und am 16.03.2022 verabschiedete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Diese verlagert die Verantwortung für den Gesundheitsschutz