Anna Manuri
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anna Manuri ist als Fachanwältin für Arbeitsrecht Ihre kompetente Ansprechpartnerin im Kollektivarbeitsrecht. Sie berät Betriebsräte bei allen Fragen rund um das Thema Betriebliche Mitbestimmung.
Sie hat jahrelange Erfahrung im Verhandeln mit dem Arbeitgeber sowie in Verhandlungen vor der Einigungsstelle. Das Gestalten und Entwerfen von Betriebsvereinbarungen gehört zu Ihren Spezialgebieten. Sie kämpft für Sie als Arbeitnehmer in allen Fragen des Individualarbeitsrechts.
Meine Fachgebiete
- Betriebliche Mitbestimmung
- Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstellen
- Kündigungsschutzverfahren
- Aufhebungsverträge
- Gutachten
Kontakt
Anna Manuri, in Dachau geboren, studierte Rechtswissenschaften an der LMU in München. Ihr Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht München.
Frau Manuri berät sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Die Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsräten in allen Fragen des Individual-, Kollektiv- und Tarifvertragsrechts stehen dabei im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Anna Manuri vertritt Betriebsräte in gerichtlichen Verfahren sowie in Einigungsstellen. Inhaltliche Schwerpunkte sind hierbei die betriebliche Mitbestimmung, die Betriebsänderung und alle Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Die Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen und die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren zählen ebenfalls zu ihren Kernbereichen. Gerne berät Sie Frau Manuri auch in ihrer Muttersprache Italienisch. Sie ist darüber hinaus für die Gewerkschaft ver.di als Referentin tätig, hält Vorträge zu diversen arbeitsrechtlichen Themen und leitet Betriebsratsschulungen.
Seit 2014 ist Anna Manuri Rechtsanwältin bei RECHTSANWÄLTE KSPP SCHMID I PETERSEN I BECKER.
Beiträge von RA Anna Manuri
Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Vergütungsanpassung
BAG 21.02.2018 7 AZR 496/16 Ein Betriebsrats- oder Ersatzbetriebsratsmitglied hat auch nachträglich Anspruch darauf, dass seine Vergütung bei einer üblichen Gehaltsentwicklung von vergleichbaren Mitarbeitern angepasst wird. Auch die Tatsache, dass