Sozialrecht in München

Fachanwälte für Sozialrecht in München

Das Sozialrecht geht oftmals Hand in Hand mit dem Arbeitsrecht – wir beraten Sie auch in diesem Themengebiet vollumfänglich! Auch berührt das Sozialrecht viele Bereiche des täglichen Lebens: mal geht es um die Krankenversicherung, mal das Arbeitslosengeld oder die Rente. Wenn hier Schwierigkeiten auftauchen, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei den Behörden oder beim Sozialgericht.

Thema: Sozialrecht

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Termine innerhalb eines Werktages.

Idealerweise rufen Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten (09:00 – 18:00) unter 089 52031900 an. Ausserhalb der Sprechzeiten können Sie uns auch eine Email mit einer kurzen Fallbeschreibung und Ihren Kontaktdaten an mail@kspp.de senden.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und einen Termin für ein Erstgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte. Termine können Sie per Telefon, Videocall oder auch gerne vor Ort in unserer Kanzlei in der Leopoldstraße 9 München wahrnehmen.  

Bei einem Erstgespräch mit uns entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten. Eine Erstberatung durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte müssen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Die Kosten der Erstberatung betragen max. € 190,00 netto zzgl. USt. Falls Sie eine Versicherung für Rechtsberatung besitzen können sie anfallende Kosten geltend machen.  

Sozialrecht

Das deutsche Sozialrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit dem sozialen Schutz und der sozialen Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland befasst. Es umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die darauf abzielen, soziale Risiken abzufedern und den Schutz vor sozialer Not zu gewährleisten.

Das deutsche Sozialrecht ist durch eine umfangreiche Sozialgesetzgebung gekennzeichnet. Zu den wichtigsten Gesetzen zählen das Sozialgesetzbuch (SGB) und seine verschiedenen Teile.

Die Bücher des Sozialgesetzbuches regeln verschiedene Bereiche der Sozialgesetzgebung,  wie Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rehabilitation. Daneben gibt es weitere Gesetze und Vorschriften, die das Sozialrecht ergänzen, wie beispielsweise das Bundeskindergeldgesetz und das Sozialgerichtsgesetz.

Arbeitslosengeld

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt voraus, dass man arbeitslos und arbeitslos gemeldet ist und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Der Normalfall der Anwartschaftszeit setzt voraus, dass zwölf Monate lang in den vorherigen zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit Pflichtbeiträge bezahlt wurden.

Oftmals gibt es Streit wegen der richtigen Berechnung des Arbeitslosengeldes oder die Agentur für Arbeit verhängt eine Sperrzeit. In diesen Fällen sollten Sie zügig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn wenn ein aus Ihrer Sicht falscher Bescheid ergeht, ist nur ein Monat Zeit dagegen einen schriftlichen Widerspruch einzulegen.

Rente

Fragen rund um die Rente betreffen fast jeden Arbeitnehmer. Das Rentenrecht, SGB VI, enthält noch viele weitere Bestimmungen, z.B. zur Reha oder zur Rente wegen Erwerbsminderung. 

Ein Unfall am Arbeitsplatz – was nun?

In einem eigenen Teil des Sozialrechts beschäftigt sich das SGB VII mit der gesetzlichen Unfallversicherung. Dort ist geregelt, wer wieviel bei einem Arbeitsunfall zahlen muss und auch, was bei einer Berufskrankheit zu beachten ist. Gerne beraten wir Sie hier fundiert, kompetent und zuverlässig.

Krankenversicherung

Das SGB V regelt das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Oftmals kommt es nach dem Ende der arbeitsrechtlichen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu Problemen mit der Auszahlung des Krankengeldes durch Ihre Krankenkasse. Hier sind Ihnen unsere Experten für Sozialrecht behilflich. 

Das deutsche Sozialrecht hat das Ziel, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Lebenssituationen zu gewährleisten, insbesondere bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung und im Alter. Es sieht Leistungen vor, um den Lebensunterhalt zu sichern, die medizinische Versorgung zu gewährleisten und den sozialen Zusammenhalt zu fördern.

Das Sozialrecht wird in der Regel von den Sozialgerichten überwacht und durchgesetzt. Dies sind spezialisierte Gerichte, die sich lediglich mit sozialrechtlichen Streitigkeiten befassen, wie eben der Gewährung oder Ablehnung von Sozialleistungen.