Franziska Poxleitner - Sina Pietzner - Stefanie Duffner - Ines Hederer - Rechtsanwältin Arbeitsrecht München - KSPP Anwälte

Franziska Poxleitner

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

Oberstes Ziel und Gebot meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin ist zu jeder Zeit das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Ich lege dabei großen Wert auf eine Beratung mit Augenmaß, bei der Ihre individuellen Interessen immer im Mittelpunkt stehen. Ob die schnelle Lösung gewünscht ist oder langwierige Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber bevorstehen – ich stehe Ihnen in jeder Lage als kompetente Ansprechpartnerin zur Seite.

Meine Fachgebiete

Kontakt

Rechtsanwältin Franziska Poxleitner wurde in Augsburg geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Ihr Studium schloss sie ebenso wie das anschließende Referendariat am OLG Nürnberg mit Prädikatsexamen ab. Bereits im Rahmen ihrer Ausbildung spezialisierte sich Franziska Poxleitner auf das Arbeitsrecht und kann daher stets auf fundiertes Fachwissen in allen Bereichen zurückgreifen.

Als Rechtsanwältin betreut Frau Poxleitner arbeitsrechtliche Mandate, sowohl aus dem Individual- als auch aus dem Kollektivrecht. Ihre Tätigkeit besteht in der außergerichtlichen und gerichtlichen Arbeitnehmervertretung in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Daneben unterstützt sie Betriebsräte in kollektivrechtlichen Fragen und verhandelt für diese in gerichtlichen Verfahren oder in Einigungsstellen. 

Bei KSPP RECHTSANWÄLTE KANZLEI SCHMID I PETERSEN I BECKER ist Franziska Poxleitner seit 2021 als Rechtsanwältin tätig.

Beiträge von RA Franziska Poxleitner

Blog: Arbeitsrecht

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Mit den Grundsatzentscheidungen, häufig auch „Stechuhr-Urteile“ genannt, haben das BAG (Urteil v. 13.09.2022, 1 ABR 22/21) und der EuGH (Urteil v. 14.05.2019 – C-55/18 – [CCOO]) klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet

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Feuerzeug - Arbeitsrecht München - KSPP Anwälte
Blog: Arbeitsrecht

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Können zu häufige Raucherpausen zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen? Ja! – So das LAG Thüringen, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Und zwar dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine genaue Arbeitszeitaufzeichnung

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