Myriam Hitschler
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Myriam Hitschler ist als Fachanwältin für Sozialrecht spezialisiert auf die Schnittstelle Arbeits- und Sozialrecht. Egal ob Sie gegen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I, dem Feststellungsbescheid zum Grad der Schwerbehinderung oder einen falschen Bescheid der Krankenkasse vorgehen möchten, Frau Hitschler berät Sie kompetent und umfänglich zu all diesen Fragen.
Auch wenn Sie mit Ihrer Kündigung oder Abmahnung nicht einverstanden sind, ist sie Ihre perfekte Ansprechpartnerin.
Meine Fachgebiete
- Schwerbehindertenrecht
- Krankenversicherung
- Arbeitslosengeld I
- Sperrzeit
- Kündigungsschutzverfahren
- Abmahnungen
- Zeugnisse
Kontakt
Myriam Hitschler wurde in Villingen im Schwarzwald geboren und verbrachte nach dem Abitur zunächst ein Jahr als Au Pair in Boston / USA. Im Anschluss studierte sie Betriebswirtschaft Fachrichtung Wirtschaftsinformatik und schloss dieses Studium als Diplom-Betriebswirtin (BA) ab. Anschließend studierte sie an der Universität Mainz parallel Rechtswissenschaften und Publizistik (Kommunikationswissenschaft) und absolvierte ihr juristisches Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart mit einem eingeschlossenen arbeitsrechtlichen Schwerpunktstudium an der Universität Freiburg.
Frau Hitschler ist seit Januar 2004 in der Kanzlei RECHTSANWÄLTE KSPP SCHMID I PETERSEN I BECKER mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht tätig. Das Führen von Kündigungsschutzverfahren sowie die daraus eventuell folgenden Prozesse vor den Sozialgerichten gehören zu ihren Kernkompetenzen.
Myriam Hitschler verfügt über langjährige Beratungspraxis und Prozesserfahrung im Arbeits- und Sozialrecht. Neben arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit der – insbesondere kranke bzw. beeinträchtigte – Arbeitnehmer im Spannungsfeld zwischen den Behörden – gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ZBFS. Seit April 2014 ist Frau Rechtsanwältin Hitschler zudem Fachanwältin für Sozialrecht.
Beiträge von RA Myriam Hitschler
Unfallversicherungsschutz und Home Office
(BSG, B 2 U 5/15 R, 05.07.2016) Das Bundessozialgericht (BSG) entschied in seinem o.g. Urteil, dass bei einer Tätigkeit in einer „häuslichen Arbeitsstätte“, sog. Home Office, kein über die gesetzliche