Arbeitsrecht München - Anwalt Arbeitsrecht München
Fachanwalt Arbeitsrecht München -
Kündigung & Abfindung
Haben Sie eine Kündigung bekommen? Haben Sie Ärger im Job?
Fachanwälte und Rechtsexperten für Arbeitnehmer & Betriebsräte
Wir sind auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte – und unterstützen Sie effektiv bei der Durchsetzung Ihrer Rechte! Wir bieten schnelle und professionelle Hilfe bei allen Problemen rund ums Arbeitsrecht – für Arbeitnehmer und Betriebsräte.
Kontaktaufnahme & Erstgespräch
Schnell, verständlich & kompetent - Wir sind für Sie da!
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
Sie benötigen als Betriebsrat Unterstützung bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder in der Einigungsstelle? Sie möchten Ihrem Gremium eine maßgeschneiderte Schulung zu sämtlichen betriebsverfassungsrechtlichen oder sonstigen arbeitsrechtlichen Themengebieten anbieten?
Der Arbeitgeber hat Sie verklagt?
Auch wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner! Unser Leistungsspektrum umfasst sämtliche arbeitsrechtlichen Probleme auf Seiten des Arbeitnehmers und/oder des Betriebsrats. Wir vertreten Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer oder als Betriebsrat sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Kontaktieren Sie uns!
Sollten Sie Unterstützung im Arbeitsrecht in München oder dem Rest von Deutschland benötigen, setzen Sie sich am besten direkt mit uns in Verbindung. Gerne können Sie uns während unserer Geschäftszeiten jederzeit telefonisch erreichen.
Alternativ zu einem Anruf in unserer Kanzlei können Sie für eine erste Kontaktaufnahme gerne das Kontaktformular nutzen. Ihre Anfrage wird in jedem Fall einem unserer Rechtsanwälte vorgelegt.
Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen – spätestens innerhalb eines Werktages. Bitte hinterlegen Sie Ihre Telefonnummer und Ihre zeitliche Erreichbarkeit, damit wir Sie anrufen können. Wir haben immer den richtigen Experten für Ihr Anliegen – oftmals kann ein Gespräch schon viel verändern.
Wer wir sind und unsere Leistungen für Arbeitnehmer.
Bei welchen arbeitsrechtlichen Anliegen können wir Ihnen behilflich sein?
Wann immer sich Ihnen als Arbeitnehmer Probleme in Ihrem Arbeitsverhältnis stellen, der Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses bedroht ist oder Sie sogar eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, treten wir für Ihre Rechte ein.
Vom ersten Kontakt an informieren wir Sie über Ihren Handlungsspielraum, das Einhalten von maßgeblichen Fristen sowie die Erfolgsaussichten Ihrer Interessen.
In unserem Leistungsspektrum des individuellen Arbeitsrechts beraten und betreuen wir Sie von der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Organisation und Sicherheit Ihres Arbeitsverhältnisses bis hin zu der Beendigung eines bestehenden Angestelltenverhältnisses.
Bewertungen unserer Klienten.
Unser Anliegen besteht stets darin, Ihnen eine möglichst aufwands- und sorgenfreie Betreuung zu gewährleisten, während wir uns um die formellen, strategischen und prozessrelevanten Angelegenheiten für Sie kümmern. Diesbezüglich wird unsere Rechtsanwaltskanzlei regelmäßig von der DEKRA auf organisatorische Qualitätsstandards (Kanzlei- und Dienstleistungsmanagement) hin geprüft.
Wir bearbeiten jedes Jahr unzählige Fälle im Arbeits- und Sozialrecht und haben damit die erforderliche Erfahrung, um Ihr Anliegen gewinnbringend zu bearbeiten. Damit Sie sich ein gutes Bild über unsere tägliche Arbeit als Vertreter von Arbeitnehmer/innen und Betriebsräten machen können, finden Sie hier Erfahrungsberichte und Bewertungen von unseren Mandantinnen und Mandanten. Wir freuen uns außerdem über die vielen Weiterempfehlungen, die unsere ehemaligen Mandanten aussprechen.
Kontaktaufnahme und Ablauf.
Arbeitsrecht München
Auf der Suche nach Rechtsberatung im Arbeitsrecht begegnen Sie oftmals vielen Informationsportalen und Kanzleiseiten. Komplexe Beschreibungen und juristischer Sprachgebrauch schrecken dabei häufig ab und stiften Verwirrung anstatt schnell Klarheit zu schaffen. Eine gezielte Kontaktaufnahme und Prozesskommunikation für Arbeitnehmer gestaltet sich schwierig und bewirkt Unsicherheiten.
Nicht bei uns! – Wir erkennen Ihre persönliche Situation, verstehen Ihr Anliegen und betreuen Sie vom Erstkontakt bis zur Beendigung des Mandates mit voller Transparenz, fachlicher Kompetenz und in einer nachvollziehbaren Sprache.
Erstkontakt
Beratungsgespräch
Kosten und Vergütung
Kanzleifokus:
Individuelles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Bei individuellen Anliegen wie Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträgen oder Abmahnungen beraten und betreuen wir Sie vertrauensvoll, zielstrebig und zeitnah.
Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation, prüfen die Rechtslage, evaluieren die Erfolgschancen und entwickeln mit Ihnen eine Strategie für den gesamtheitlichen Ablauf einer erfolgreichen Mandatsbetreuung und Problemlösung bis hin zur Prozessführung.
- Arbeitszeugnis
- Vertragsgestaltung
- Versetzung
- Mutterschutz
Kanzleifokus:
Kollektives Arbeitsrecht - Der Betriebsrat
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung ist der Themenbereich des kollektiven Arbeitsrechts. Unsere Beratungsleistungen befassen sich mit den Fragen und Problemstellungen des modernen Arbeitsrechts und der betrieblichen Mitbestimmung.
Wir arbeiten für Konzernbetriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Betriebsräte. Das Verhandeln von Interessenausgleichen und Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen aller Art (zum Beispiel Arbeitszeitregelungen, Lohnmodelle, Personalplanung), oder auch die Einführung von komplexen Softwareanwendungen (EDV-Rahmenbetriebsvereinbarungen), Fragen des Gesundheitsschutzes (insb. Gefährdungsbeurteilungen) und neue Arbeitsformen (Agile & Mobile Work, Home-Office) gehören zu unserer täglichen Arbeit.
Wir beraten und vertreten den Betriebsrat selbstverständlich auch bei personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzungen, Einstellungen oder Kündigungen.
Wir führen regelmäßig Schulungen und Workshops mit unseren Mandanten durch, um sie stets auf kommende Herausforderungen vorzubereiten und ihnen den entscheidenden Vorsprung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu geben.
Mit Rechtsanwalt Herrn Christian Becker hat KSPP einen der führenden Experten im kollektiven Arbeitsrecht in München und in ganz Deutschland an Bord unseres Teams.
- Interessenausgleiche
- Sozialpläne
- Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstelle
- betriebliche Mitbestimmung
- Tarifvertragsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Betriebsratswahl
Beiträge und Urteile
Webinar statt einer Präsenzveranstaltung?
Darf der Arbeitgeber einen Betriebsrat für eine geplante Schulung auf ein Webinar statt einer Präsenzveranstaltung verweisen? Nein, so das LAG Düsseldorf in dem Fall einer Personalvertretung. Diese muss sich für
Arbeitszeiterfassung: BMAS-Entwurf liegt vor
Mit den Grundsatzentscheidungen, häufig auch „Stechuhr-Urteile“ genannt, haben das BAG (Urteil v. 13.09.2022, 1 ABR 22/21) und der EuGH (Urteil v. 14.05.2019 – C-55/18 – [CCOO]) klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet
Gesund bleiben bei Homeoffice & Co. – Die Gefährdungsbeurteilung
Nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie hat flexiblen Arbeitszeitmodellen mit Homeoffice bzw. mobiler Arbeit einen wahren Schub verschafft. Auch ohne pandemiebedingte Einschränkungen bleiben diese auch zukünftig im Arbeitsleben verankert. Neben den vielen
Auch bei Vertrauensarbeitszeit: Betriebsrat darf Auskunft über Arbeitszeiten der Beschäftigten verlangen
Eines der aktuell großen Themen im Bereich des Arbeitsrechts ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Zeiterfassung. Die Entscheidungen von BAG und EuGH* hierzu haben in der Folge auch die Frage
Fragen und Antworten rund um die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und das „Stechuhr-Urteil“
Mit den Grundsatzentscheidungen, häufig auch „Stechuhr-Urteile“ genannt, haben das BAG (Urteil v. 13.09.2022, 1 ABR 22/21) und der EuGH (Urteil v. 14.05.2019 – C-55/18 – [CCOO]) klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet
Ein neuer Betriebsrat hat nur für zukünftige Betriebsänderungen ein Mitbestimmungsrecht
Wird in einem bisher betriebsratslosen Unternehmen ein Betriebsrat erst gebildet, nachdem der Arbeitgeber mit der Umsetzung der Betriebsänderung begonnen hat, steht dem Betriebsrat dem BAG zufolge kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht im