Ihre spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei für Arbeitnehmer & Betriebsräte
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht & Sozialrecht in München
Vertragsgestaltung, Kündigung, Abfindung oder Vertretung und Schulung des Betriebsrats?
Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht in München Schwabing treten wir für Ihre Interessen und Rechte deutschlandweit ein. Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung mit Einigungs- und Prozessverfahren im Individual- und kollektivem Arbeitsrecht, beraten und vertreten wir Sie gesamtheitlich und transparent.
Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Arbeitsrecht und juristischen Auseinandersetzungen.
Seit über 20 Jahren spezialisiert sich unsere Anwaltskanzlei in München-Schwabing auf Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Unser Team von Anwälten und Fachanwälten ist spezialisiert auf juristische Fragestellungen und Prozessführung rund um die Themenbereiche individuelles und kollektives Arbeitsrecht und vertritt ausschließlich Ihre Seite als Arbeitnehmer.
Neben dem Arbeitsrecht stehen Ihnen in unserer Kanzlei ebenfalls Fachanwälte für Sozialrecht mit Rat und Tat zur Seite, da das Arbeitsrecht häufig mit sozialrechtlichen Fragestellungen, wie z. B. dem Anspruch auf Arbeitslosengeld und hier vor allem die Abwehr der Verhängung einer Sperrzeit eng in Verbindung steht.
Mit Rechtsanwalt Dr. Aiko Petersen hat unsere Kanzlei einen der führenden Sozialrechtler in Bayern in seinen Reihen.
Wann immer sich Ihnen als Arbeitnehmer Probleme in Ihrem Arbeitsverhältnis stellen, der Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses bedroht ist oder Sie sogar eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, treten wir für Ihre Rechte ein.
Vom ersten Kontakt an informieren wir Sie über Ihren Handlungsspielraum, das Einhalten von maßgeblichen Fristen sowie die Erfolgsaussichten Ihrer Interessen.
In unserem Leistungsspektrum des individuellen Arbeitsrechts beraten und betreuen wir Sie von der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Organisation und Sicherheit Ihres Arbeitsverhältnisses bis hin zu der Beendigung eines bestehenden Angestelltenverhältnisses.
Bei Problemen und Bedrohung Ihres Arbeitsverhältnisses benötigen Sie schnelle Klarheit über Ihre Situation und verlangen nach Antworten bezüglich Ihres weiteren Vorgehens. Da wir uns über diese Situation stets bewusst sind, sehen wir es als unsere Pflicht an, Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung zu gewährleisten und einen Termin mit einem unserer Anwälte zu ermöglichen.
Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, Sie nach Ihrer Anfrage bei uns noch am selben Tage zu kontaktieren und Ihnen innerhalb von 2 Werktagen einen Besprechungstermin in der Kanzlei oder online anzubieten.
- Tel: 089 52031900
- Email: Jetzt Anfrage stellen
Weitere Informationen bezüglich Anwaltskosten und dem juristischen Beratungsprozess finden Sie hier.
Das deutsche Arbeitsrecht gliedert sich in zwei Bereiche, das sog. Individualarbeitsrecht und das sog. Kollektivarbeitsrecht. Unsere Kanzlei betreut beide Bereiche und beschäftigt Anwälte, die auf beide Fachgebiete spezialisiert sind.
Das Individualarbeitsrecht betrifft alle Anliegen des einzelnen Arbeitnehmers. Hierzu gehören Themen wie Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträge , Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Versetzungen und ähnliches. Wir beraten und betreuen Sie in diesen und vielen weiteren Bereichen des individuellen Arbeitsrechts vertrauensvoll, entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle Strategien und Lösungen und vertreten Ihre Interessen auf gerichtlicher und außergerichtlicher Ebene. Weitere Informationen zu unseren Leistungen im Individualarbeitsrecht finden Sie hier.
Das kollektive Arbeitsrecht behandelt alle Themen, die die Beziehung zwischen den betrieblichen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer, in erster Linie dem Betriebsrat, und dem Arbeitgeber regelt. Hierzu gehören Themen wie die Gründung und Wahl eines Betriebsrates, das Erstellen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Interessensausgleich und Sozialplan inklusive Verhandlungen in Einigungsstellen, die gerichtliche Vertretung von Betriebsräten in Arbeitsgerichtsprozessen sowie Schulungen zu sämtlichen relevanten Themengebieten.
Die langjährige professionelle Betreuung von Betriebsräten macht KSPP zu einer der führenden Kanzleien im kollektiven Arbeitsrecht. Weitere Informationen zu unseren Leistungen im Kollektivarbeitsrecht finden Sie hier.
Wir vertreten alle Arbeitnehmer und Betriebsratsgremien deutschlandweit. Ob Sie in einem kleinen Münchner Betrieb angestellt sind oder einer Beschäftigung in führender Position in einem internationalen Großkonzern nachgehen, wir vertreten Ihre Rechte stets mit derselben Motivation und Zielsetzung: Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.
Auf Grund unserer erstklassigen Leistungen und kontinuierlichen Fortbildungen sowie unserer engen Zusammenarbeit mit Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften wie ver.di und der IG Metall besitzen wir große Erfahrungswerte in diversen Industriesektoren und Netzwerken.
Zu diesen zählen unter anderem:
- Fluggesellschaften und anhängende Dienstleister
- Software und IT-Hersteller
- Verkaufshäuser und Handel
- Autohersteller und Zulieferbetriebe
- Hersteller von Konsumgütern und Lebensmitteln
- Unterhaltungs- und Medienbranche
Bewertungen unserer Klienten
Unser Anliegen besteht stets darin, Ihnen eine möglichst aufwands- und sorgenfreie Betreuung zu gewährleisten, während wir uns um die formellen, strategischen und prozessrelevanten Angelegenheiten für Sie kümmern. Diesbezüglich wird unsere Kanzlei regelmäßig von der DEKRA auf organisatorische Qualitätsstandards (Kanzlei- und Dienstleistungsmanagement) hin geprüft.
Erfahrungsberichte und Bewertungen unserer Klienten können Sie auf folgenden Bewertungsportalen nachsehen.
Kontaktaufnahme und Ablauf
Auf der Suche nach Rechtsberatung im Arbeitsrecht begegnen Sie oftmals vielen Informationsportalen und Kanzleiseiten. Komplexe Beschreibungen und juristischer Sprachgebrauch schrecken dabei häufig ab und stiften Verwirrung anstatt schnell Klarheit zu schaffen. Eine gezielte Kontaktaufnahme und Prozesskommunikation gestaltet sich schwierig und bewirkt Unsicherheiten.
Nicht bei uns! – Wir erkennen Ihre persönliche Situation, verstehen Ihr Anliegen und betreuen Sie vom Erstkontakt bis zur Beendigung des Mandates mit voller Transparenz, fachlicher Kompetenz und in einer nachvollziehbaren Sprache.
Erstkontakt
Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit einer kurzen Erläuterung Ihrer Situation. Schnellstmöglich vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin mit unseren Fachanwälten.
Beratungsgespräch
Vorab erhalten Sie eine Benachrichtigung welche Dokumente und Unterlagen Sie am besten zur Besprechung mitbringen. Dann können wir schon eine Vorabprüfung Ihres Anliegens vornehmen. Termine könne in unserer Kanzlei vor Ort oder via Video-Call vergeben werden.
Kosten und Vergütung
Wir halten Sie stets transparent über die Kosten unserer Leistungen auf dem Laufenden. Idealerweise besitzen Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung; aber auch ohne eine solche zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie kostengünstig und schnell Ihre Ziele erreichen können.
Individuelles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Bei individuellen Anliegen wie Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträgen oder Abmahnungen beraten und betreuen wir Sie vertrauensvoll, zielstrebig und zeitnah.
Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation, prüfen die Rechtslage, evaluieren die Erfolgschancen und entwickeln mit Ihnen eine Strategie für den gesamtheitlichen Ablauf einer erfolgreichen Mandatsbetreuung und Problemlösung bis hin zur Prozessführung.
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abfindung
- Abwicklungsvereinbarung
- Arbeitszeugnis
- Vertragsgestaltung
- Versetzung
- Mutterschutz
Kollektives Arbeitsrecht - Der Betriebsrat
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung ist der Themenbereich des kollektiven Arbeitsrechts. Unsere Beratungsleistungen befassen sich mit den Fragen und Problemstellungen des modernen Arbeitsrechts und der betrieblichen Mitbestimmung.
Wir arbeiten für Konzernbetriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Betriebsräte. Das Verhandeln von Interessenausgleichen und Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen aller Art (zum Beispiel Arbeitszeitregelungen, Lohnmodelle, Personalplanung), oder auch die Einführung von komplexen Softwareanwendungen (EDV-Rahmenbetriebsvereinbarungen), Fragen des Gesundheitsschutzes (insb. Gefährdungsbeurteilungen) und neue Arbeitsformen (Agile & Mobile Work, Home-Office) gehören zu unserer täglichen Arbeit.
Wir beraten und vertreten den Betriebsrat selbstverständlich auch bei personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzungen, Einstellungen oder Kündigungen.
Wir führen regelmäßig Schulungen und Workshops mit unseren Mandanten durch, um sie stets auf kommende Herausforderungen vorzubereiten und ihnen den entscheidenden Vorsprung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu geben.
Mit Rechtsanwalt Herrn Christian Becker hat KSPP einen der führenden Experten im kollektiven Arbeitsrechts in Deutschland an Bord unseres Teams
- Interessenausgleiche
- Sozialpläne
- Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstelle
- betriebliche Mitbestimmung
- Tarifvertragsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Betriebsratswahl
Bewertungen unserer Klienten
Beiträge und Urteile
Sind Betriebsratsseminare mit Give-Aways zulässig?
Der Arbeitgeber darf die Kostenübernahme für ein Betriebsratsseminar nicht wegen teurer Give-Aways verweigern. Das BAG hat entschieden, dass solche Seminare zulässig und die Kosten grds. vom Arbeitgeber zu tragen sind. Dies gilt zumindest dann, wenn vergleichbare Seminare nicht günstiger zur
Einsicht in die Wahlunterlagen: Besondere Vorsicht bei der Briefwahl
Der Arbeitgeber hat ausnahmsweise das Recht, die Wahlakten einzusehen, wenn er nur auf diesem Weg die Ordnungsmäßigkeit der Betriebsratswahl prüfen kann – LAG Berlin-Brandenburg – Urt. v. 09.11.2021 – 7 TaBVGa 1213/21 – Das LAG Berlin-Brandenburg hatte darüber zu entschieden,
Neue Corona-Regeln in Betrieben
Die aktuellen Lockerungen der Coronamaßnahmen betreffen auch die Betriebe unmittelbar. So entfallen u.a. die 3G-Regelung sowie die Homeofficepflicht nach dem bundeseinheitlichen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Stattdessen gilt nun die neugefasste und am 16.03.2022 verabschiedete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Diese verlagert die Verantwortung für den Gesundheitsschutz
Der Betriebsrat kann Zeiterfassung erzwingen!
Dabei kann die Entscheidung des EuGH vom 14. Mai 2019 herangezogen werden, welche besagt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Zeiterfassung einzurichten. Diese Grundsätze wurden noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Das LAG Hamm erkennt
Betriebsratssitzungen von Zuhause aus möglich!
Im Fall vor dem ArbG Köln (18 BVGa 11/21) stritten Arbeitgeber und der Betriebsrat darüber, ob der Arbeitgeber die Durchführung von Sitzungen des Betriebsrats als Präsenzsitzungen verlangen darf. Im Regelfall und somit vor der Pandemie wurden diese am Betriebssitz geführt
Was passiert mit meinem Lohn, wenn der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung während der Corona-Pandemie geschlossen wird?
Was passiert mit meinem Lohn, wenn der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung während der Corona-Pandemie geschlossen wird? Zu dieser arbeitsrechtlichen Fragestellung hat das Landesarbeitsgericht Niedersachen am 23.03.2021 entschieden – die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist anhängig. Nach § 615 S. 1 BGB kann der zum