Stefanie Duffner verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des gesamten Arbeitsrechts und betreut hier sowohl Ihre individual– als auch kollektivrechtlichen Mandate.
Betriebsräten verhilft Frau Duffner in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte der betrieblichen Mitbestimmung und begleitet sie außergerichtlich bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.
Auch in sämtlichen individualrechtlichen Angelegenheiten, wie Erhalt einer Kündigung, einer Abmahnung oder eines schlechten Arbeitszeugnisses ist Frau Duffner Ihre erfahrene und kompetente Ansprechpartnerin.
Kontakt:
Fachgebiet Arbeitsrecht:
- Betriebsverfassungsrecht
- Kündigungsschutzverfahren
- Aufhebungsverträge
- Zeugnisse
- Berufsausbildungsverhältnisse
Zusätzliches Fachgebiet:
- Schulung von Betriebsräten
Seit über 15 Jahren setze ich mich für Ihre Rechte als Arbeitnehmer in München ein. Sei es bei der Vorbereitung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bei der Beendigung eines bestehenden Arbeitsvertrages.
Dabei lege ich großen Wert auf eine vertrauensvolle und transparente Kommunikation mit Ihnen. Denn nur so können wir gemeinsam Ihre Ausgangsposition sowie Ihre Wünsche und Erwartungen klar benennen, eine zielführende Strategie entwickeln und eine erfolgreiche Umsetzung realisieren.
Beiträge von RA Stefanie Duffner
Was Sie als Arbeitnehmer zu Überstunden wissen sollten
Überstunden werden für viele Arbeitnehmer leider immer mehr zur Normalität. Häufen sich diese, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zu gesundheitlichen Problemen wie Müdigkeit, Schlafstörungen, Rückenschmerzen oder auch psychischen Störungen bis hin zum Burnout führen. Wie weit darf der Arbeitgeber hier gehen? Inhaltsverzeichnis Kann mir der Arbeitgeber einfach
Sind Betriebsratsseminare mit Give-Aways zulässig?
Der Arbeitgeber darf die Kostenübernahme für ein Betriebsratsseminar nicht wegen teurer Give-Aways verweigern. Das BAG hat entschieden, dass solche Seminare zulässig und die Kosten grds. vom Arbeitgeber zu tragen sind. Dies gilt zumindest dann, wenn vergleichbare Seminare nicht günstiger zur Verfügung stehen. – BAG – Urteil v. 17.11.2021 – 7
LAG Berlin-Brandenburg bejaht Anspruch auf Sachmittel zur Durchführung von Videokonferenzen!
Das LAG Berlin-Brandenburg hat im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Betriebsrat die notwendigen Sachmittel (Hard- und Software) zur Durchführung von Videokonferenzen zur Verfügung zu stellen. Konkret sprach das Gericht dem 11köpfigen Betriebsrat 2 Lizenzen für MS Teams oder einer vergleichbaren