Betriebsrat | Wahl & Bestimmung

Kann die konstituierende Betriebsratssitzung digital erfolgen?

Zum Erstgespräch

Termine innerhalb eines Werktages.

Idealerweise rufen Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten (09:00 – 18:00) unter 089 52031900 an. Ausserhalb der Sprechzeiten können Sie uns auch eine Email mit einer kurzen Fallbeschreibung und Ihren Kontaktdaten an mail@kspp.de senden.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und einen Termin für ein Erstgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte. Termine können Sie per Telefon, Videocall oder auch gerne vor Ort in unserer Kanzlei in der Leopoldstraße 9 München wahrnehmen.  

Bei einem Erstgespräch mit uns entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten. Eine Erstberatung durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte müssen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Die Kosten der Erstberatung betragen max. € 190,00 netto zzgl. USt. Falls Sie eine Versicherung für Rechtsberatung besitzen können sie anfallende Kosten geltend machen.  

Mai, 2022

Seit Juni 2021 ist es gemäß § 30 Abs. 2 BetrVG möglich, an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz teilzunehmen.

Ist dies aber auch bei der konstituierenden Betriebsratssitzung möglich, also bei der ersten Sitzung des neuen Betriebsrats nach der abgeschlossenen Betriebsratswahl?

Die Antwort ist: Nein, dies lässt § 30 Abs. 2 BetrVG nicht zu.

Nach der übergangsweisen Zulässigkeit von digitalen Betriebsratssitzungen aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Möglichkeit einer digitalen Betriebsratssitzung nun in § 30 Abs. 2 BetrVG dauerhaft geregelt worden. Die gute Nachricht lautet daher insofern: Betriebsräte können ihre Sitzungen zukünftig auch unabhängig von dem Verlauf der Pandemie grundsätzlich flexibel organisieren.

Die Durchführung von virtuellen Sitzungen ist jedoch nur unter nachfolgenden engen Voraussetzungen möglich:

Und genau hier liegt das Problem im Zusammenhang mit der konstituierenden Sitzung:

Da die Geschäftsordnung, die eine digitale Teilnahme an der Sitzung grundsätzlich ermöglichen könnte, erst vom neu gewählten Betriebsrat beschlossen werden muss, ist eine digitale Teilnahme an der konstituierenden Sitzung noch nicht möglich. Denn liegt eine entsprechende Geschäftsordnung (noch) nicht vor, ist eine digitale Durchführung einer Betriebsratssitzung generell nicht zulässig. Auch auf die Geschäftsordnung des Vorgängerbetriebsrats kann sich der neue Betriebsrat nicht berufen, da diese nicht fort gilt. Die konstituierende Betriebsratssitzung muss daher immer als Präsenzsitzung erfolgen.