Nicht wenige Arbeitgeber werden sich in den nächsten Tage und Wochen wegen der Corona-Pandemie dazu entschließen, MitarbeiterInnen zu kündigen. Keinesfalls ist jede Kündigung, die mit dieser Begründung erfolgt, wirksam!
Zum Beispiel kann in größeren Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, nicht ohne Weiteres wegen der finanziellen Situation gekündigt werden, wenn zuvor der Arbeitgeber nicht andere Mittel gewählt hat, um den Arbeitsplatz zu erhalten und die Situation vorübergehend ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn von Seiten des Staates umfangreiche Hilfen in Aussicht gestellt sind.
Die aktuelle Entwicklung ist sehr dynamisch, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich verändern und jeder Fall ist anders. Wir empfehlen Ihnen daher eine schnelle juristische Beratung, wenn Sie eine Kündigung bekommen haben. Sie können gerne einen Termin vereinbaren, der ohne Probleme telefonisch oder per Videokonferenz möglich ist. Wir können Ihnen dann eine direkte Einschätzung Ihres Falles geben.