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Ihre Geltendmachung der Abschlagszahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe BMW´ler,
leider mussten wir feststellen, dass die vereinbarten Abschlagszahlungen nun nicht – wie angekündigt – mit der Gehaltsabrechnung August 2019 ausgezahlt wurden.
Dies ist natürlich wieder einmal mehr als ärgerlich. Wir können Ihnen anbieten, den Unterschiedsbetrag zur vereinbarten Abschlagszahlung für Sie in Ihrem Namen geltend zu machen. Dafür benötigen wir von Ihnen folgendes:
- die Lohnabrechnung August 2019 sowie
- den Unterschiedsbetrag zur vereinbarten Abschlagszahlung (bitte die Höhe der vereinbarten Zahlung angeben, z.B. Provisionsbericht mit eigener Anmerkung zum Differenzbetrag) und
- die Information, wann Sie diese Abschlagszahlung mit wem vereinbart haben.
Wenn uns all diese Parameter vorliegen, werden wir für Sie die Geltendmachung für den Monat August 2019 vornehmen.
Bis dahin verbleiben wir
mit den besten Grüßen aus München
Christian Becker
Rechtsanwalt
Wir beraten und vertreten Sie im Verfahren:
Sind Sie auch betroffen von den aktuellen Erfolgsprämien- und Provisionskürzungen bei der BMW AG? Gerne vertreten wir Sie und Ihre Kollegen – je mehr wir sind, desto mehr Druck können wir gegen BMW aufbauen! Wir sind bei allen Fragen für Sie da!