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Ihre Gehaltsabrechnung Oktober 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe BMW’ler,
alle von Ihnen haben nun mit der Gehaltsabrechnung für den Oktober auch die Berechnung einer Rückrechnung für die vergangenen Monate erhalten.
Vielfach wurde an uns die Bitte herangetragen, zu prüfen, ob diese Berechnungen richtig seien. Da uns jedoch die Detailaufstellungen für die einzelnen Geschäfte fehlen, können diese von uns nicht ohne Weiteres nachvollzogen werden. Dies ist ja der Grund des Auskunftsverfahren als ersten Schritt, um auf dieser Grundlage dann abschätzen zu können, wie die Berechnungen angestellt wurden, welche Regelungen für Sie günstiger sind und welche finanziellen Nachteile tatsächlich mit der Neuregelung verbunden sind. Dies erfasst dann natürlich auch den Monat Oktober – das wird in unserer Klageerwiderung mit geltend gemacht.
Daher bitten wir alle, uns Auffälligkeiten in den Einzelabrechnungen mitzuteilen, damit wir diese auch nachvollziehen, prüfen und bei unserer weiteren Argumentation verwenden können. Wir werden weiter auch die Auskünfte in den Verfahren, d.h. die detaillierte Aufstellung für die einzelnen Verkaufsprovisionen, vom Arbeitgeber fordern und diesbezüglich in den nächsten Wochen auch eine Klageerweiterung für die Monate August, September und Oktober bei Gericht einreichen. Ziel ist es weiterhin, den Arbeitgeber entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung zu einer konkreten, detaillierten und nachvollziehbaren Abrechnung zu zwingen, d.h. alle einzelnen Bestandteile, aus welchen sich die Gesamtprovision zusammensetzt, für die einzelnen Monate aufzugliedern – natürlich nach den alten Regelungen und nicht nach NEVA 2019 –, um so den Unterschiedsbetrag im Vergleich zum Auszahlungsvergleich nach NEVA2019 darzustellen.
Wir hoffen damit noch einmal geklärt zu haben, wie das Verfahren weiter fortgeführt wird. In Bezug auf die Fragen, wie die Verfahren bislang gelaufen sind, kann man sagen, dass die BMW AG auf keinen Fall eine weitere Auskunft/Abrechnung erteilen will, da sie sich nicht verpflichtet sieht, dies zu tun. Nach deren Ansicht ist die Einsicht in das SPS-System dafür ausreichend. Nach unserer Ansicht und nach Rücksprache mit vielen von Ihnen ist nicht konkret nachvollziehbar, ob die einzelnen individuellen Provisionsfaktoren auch richtig hinterlegt sind. Dafür müssten in den jeweiligen einzelnen Bereichen (Großkunden / Neuwagen / Gebrauchte) noch weitere Angaben hinzugefügt werden, um die konkrete Abrechnung nachvollziehen zu können. Dies muss im Rahmen dieser Auskunftslage auch geschehen, um dann den Zahlungsantrag richtig beziffern zu können. Die Richter haben uns flächendeckend mitgegeben, dass wir die Anträge noch weiter spezifizieren müssen, was noch alles an Einzelbausteinen für die korrekte Nachvollziehbarkeit fehlt. Das werden wir im Monat Oktober und Anfang November vorbereiten und dann pünktlich zur Schriftsatzfrist der jeweils einzelnen Mandanten bei Gericht auch so einreichen.
Wir bitten um Entschuldigung, falls in dem einen oder anderen Fall ein Rückruf oder eine E-Mail-Antwort nicht immer am selben Tag erfolgen konnte. Dies liegt neben den zahlreichen Terminen in dieser Sache auch daran, dass wir gerade einen umfangreichen Schriftsatz vorbereiten, der alle wesentlichen Aspekte des Falls umfassen soll. Wir gehen aber davon aus, dass wir in Zukunft wieder schneller auf Ihre Rückfragen reagieren können.
Beste Grüße aus München
Christian Becker
Rechtsanwalt
Wir beraten und vertreten Sie im Verfahren:
Sind Sie auch betroffen von den aktuellen Erfolgsprämien- und Provisionskürzungen bei der BMW AG? Gerne vertreten wir Sie und Ihre Kollegen – je mehr wir sind, desto mehr Druck können wir gegen BMW aufbauen! Wir sind bei allen Fragen für Sie da!