Der aktuelle Stand Ihrer Klageverfahren

Zum Erstgespräch

Termine innerhalb eines Werktages.

Idealerweise rufen Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten (09:00 – 18:00) unter 089 52031900 an. Ausserhalb der Sprechzeiten können Sie uns auch eine Email mit einer kurzen Fallbeschreibung und Ihren Kontaktdaten an mail@kspp.de senden.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und einen Termin für ein Erstgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte. Termine können Sie per Telefon, Videocall oder auch gerne vor Ort in unserer Kanzlei in der Leopoldstraße 9 München wahrnehmen.  

Bei einem Erstgespräch mit uns entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten. Eine Erstberatung durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte müssen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Die Kosten der Erstberatung betragen max. € 190,00 netto zzgl. USt. Falls Sie eine Versicherung für Rechtsberatung besitzen können sie anfallende Kosten geltend machen.  

Jan, 2020

Der aktuelle Stand Ihrer Klageverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe BMW’ler,

 

pünktlich zum Jahreswechsel möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Verfahren informieren und Ihnen einen Ausblick auf das weitere Vorgehen geben:

 

In fast allen Klageverfahren haben mittlerweile die Gütetermine vor den Arbeitsgerichten stattgefunden. Diese gestalteten sich für sämtliche Mandanten gleich: eine gütliche Einigung wurde bisher von Seiten der BMW AG nicht angestrebt, die Gerichte gaben uns auf, den geltend gemachten Auskunftsanspruch zu konkretisieren (also welche Angaben wir genau mit unserem Auskunftsanspruch begehren). Wir sind nun auf die Hinweise des Gerichtes aus den Güteverhandlungen eingegangen und haben unser Auskunftsbegehren konkretisiert und begründet. Sie haben Ihren personalisierten Schriftsatz zur Kenntnisnahme erhalten, andernfalls haben wir Ihnen in einer eMail aufgelistet, welche Unterlagen wir noch für unseren Schriftsatz benötigen

 

Auf diesen Vortrag muss nun BMW Stellung nehmen. Wir werden dann wiederum den Antwortschriftsatz von BMW beantworten. Vereinzelt setzten die Gerichte auch schon den Termin zur Kammerverhandlung (das heißt, die offizielle Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht) fest. Die Sitzungsprotokolle, in denen die Gerichte die jeweiligen Eckdaten aus der Verhandlung festgehalten haben, haben wir Ihnen nach Erhalt weitergeleitet.

 

Zu diesen Terminen müssen Sie i. d. R. persönlich erscheinen, Sie können uns jedoch auch gerne abermals eine sog. „Terminsvollmacht“ ausstellen, damit Sie zu dem Termin nicht erscheinen müssen (diese werden wir Ihnen noch per eMail zukommen lassen).

 

In den Kammerterminen wird das Gericht zusammen mit den Parteien unter Beachtung der nunmehr in den Schriftsätzen vorgetragenen Details den Sachverhalt näher erörtern und eine Entscheidung über den Auskunftsanspruch treffen; die Entscheidung des Gerichtes wird entweder direkt in diesem Termin oder in einem gesonderten sog. „Entscheidungsverkündungstermin“ verkündet.

 

Nach wie vor ist unser „Etappenziel“, BMW durch ein Teilurteil des Gerichtes dazu zu zwingen, die Auskunft über die Berechnung der Provisionen zu erteilen. Sobald uns diese vorliegt, können wir im nächsten Schritt die Vergütungsmodelle gegenüberstellen und konkrete Differenzbeträge zu den alten Betriebsvereinbarungen einklagen. Sollte sich für den einzelnen Mandanten herausstellen, dass das neue Provisionsmodell keinen Nachteil darstellt, können wir auch dann immer noch das Verfahren beenden. Für den nicht zu erwartenden Fall, dass das Gericht unserem Auskunftsbegehren nicht stattgibt, können wir gegen das negative Teilurteil Berufung einlegen.

 

 

Der Ablauf des Verfahrens nochmals in Kürze:

  • Die Gütetermine haben stattgefunden. Wir konnten uns mit der Gegenseite nicht einigen, das Gericht gab uns und der Gegenseite auf, noch weiter in der Sache vorzutragen.

 

  • Wir haben unsere Schriftsätze eingereicht. Hierin haben wir unser Auskunftsbegehren konkretisiert und weiter begründet.

 

  • Wir warten nun auf die Antwort von BMW. Die einzelnen Gerichte haben der Gegenseite hierzu Fristen von Mitte Januar bis Mitte Februar gesetzt. Selbstverständlich leiten wir Ihnen den gegnerischen Schriftsatz umgehend zu Ihrer Information weiter.

 

  • Diesen Schriftsatz werden wir wiederum beantworten. Sofort nach Erhalt des gegnerischen Schriftsatzes werden wir unsere Antwort vorbereiten.

 

  • Anschließend finden die Kammertermine statt. In diesen Terminen wird das Gericht gemeinsam mit den Parteien versuchen, den Sachverhalt so aufzuklären, dass es eine Entscheidung fällen kann; ansonsten wird es den Parteien nochmals aufgegeben, schriftlich vorzutragen.

 

Wir sind nun gespannt, wie BMW auf unsere eingereichten Schriftsätze reagieren wird und halten Sie, wie gewohnt, stets auf dem Laufenden.

 

Auf ein erfolgreiches Jahr 2020!!

 

Ihr Team der

KSPP Rechtsanwälte

Wir beraten und vertreten Sie im Verfahren:

Sind Sie auch betroffen von den aktuellen Erfolgsprämien- und Provisionskürzungen bei der BMW AG? Gerne vertreten wir Sie und Ihre Kollegen – je mehr wir sind, desto mehr Druck können wir gegen BMW aufbauen! Wir sind bei allen Fragen für Sie da!