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Aktuelles Thema: Provisions-Vorauszahlungen
Zu Ihren aktuellen Fragen zum Thema Provisions-Vorauszahlungen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe BMW’ler,
bei der Frage, ob die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Schaden erleiden, wenn sie die jetzige pauschale Vorschusszahlung ohne weitere Erklärungen annehmen, geben wir folgende Empfehlung ab:
Wir empfehlen, dass die pauschale Provisionszahlung als solche möglichst nicht schriftlich bestätigt werden sollte. Sachdienlicher und sicher ist es klar einen Vorbehalt zu erklären, obwohl es sich lediglich um eine Vorauszahlung handelt.
z.B.:
„Ich nehme die pauschale Vorschusszahlung (Abschlagszahlung) auf die eigentliche Provisionszahlung in Höhe von (BETRAG) für die Monate (Einfügen) nur unter dem Vorbehalt an, dass es sich lediglich um eine Abschlagszahlung zur eigentlichen Vergütung handelt.“
Wir hoffen alle Fragen diesbezüglich geklärt zu haben und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende!
Ihre KSPP Rechtsanwälte
Christian Becker, Aiko Petersen und Gilbert Wittig
Wir beraten und vertreten Sie im Verfahren:
Sind Sie auch betroffen von den aktuellen Erfolgsprämien- und Provisionskürzungen bei der BMW AG? Gerne vertreten wir Sie und Ihre Kollegen – je mehr wir sind, desto mehr Druck können wir gegen BMW aufbauen! Wir sind bei allen Fragen für Sie da!