Änderungen MINI-Verkauf ab 1. Januar 2020

Zum Erstgespräch

Termine innerhalb eines Werktages.

Idealerweise rufen Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten (09:00 – 18:00) unter 089 52031900 an. Ausserhalb der Sprechzeiten können Sie uns auch eine Email mit einer kurzen Fallbeschreibung und Ihren Kontaktdaten an mail@kspp.de senden.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und einen Termin für ein Erstgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte. Termine können Sie per Telefon, Videocall oder auch gerne vor Ort in unserer Kanzlei in der Leopoldstraße 9 München wahrnehmen.  

Bei einem Erstgespräch mit uns entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten. Eine Erstberatung durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte müssen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Die Kosten der Erstberatung betragen max. € 190,00 netto zzgl. USt. Falls Sie eine Versicherung für Rechtsberatung besitzen können sie anfallende Kosten geltend machen.  

Nov, 2019

Änderungen MINI-Verkauf ab 1. Januar 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe BMW`ler,

Uns wurde von mehreren Betroffenen mitgeteilt, dass ihnen die Verkaufsmöglichkeit für MINI-Fahrzeuge ab dem 1.1.2020 entzogen werden soll (wobei diese Option von vorneherein nicht für alle Niederlassungen galt).  

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen werden wir dieses Thema ebenfalls angehen. Das bedeutet:

Alle, denen ab 01.01.2010 ebenfalls die Verkaufsoption MINI entzogen werden soll, können sich dem Verfahren anschließen; wir versuchen, diesen provisionsrelevanten Verkaufsbereich zu erhalten und rechnen uns hierfür gute Chancen aus. Die meisten von Ihnen werden einen vertraglichen Zusatz zum Thema MINI haben, von dem nicht so einfach abgewichen werden kann.

Sofern Sie betroffen und an einem Erhalt der Verkaufsmöglichkeit interessiert sind, geben Sie uns bitte bis zum 13.11.2019 Bescheid (und senden uns – falls vorhanden und noch nicht bei uns eingereicht – den Vertragszusatz MINI). Sie werden dann, wie gewohnt, einen Entwurf des Anschreiben an Ihren Arbeitgeber zur Freigabe erhalten – und auch um die Formalitäten mit Ihrer Rechtschutzversicherung kümmern wir uns selbstverständlich.

Da es sich um ein abgrenzbares Thema handelt, welches auch nicht alle Verkäufer betreffen wird, müssen wir den Anspruch gesondert geltend zu machen – hierfür haben uns bereits einige Ihrer Kollegen beauftragt.

Im Übrigen empfehlen wir Ihnen dringend, bis zu einer Klärung dieses Themas, die Verzichtserklärung (kein MINI-Verkauf mehr), die vom Arbeitgeber vorgelegt wird, nicht zu unterschreiben!

Ihre Checkliste für das weitere Vorgehen:

  • Beim Arbeitgeber nichts zu diesem Thema unterschreiben!
  • Mitteilung bis zum 13.11.2019 per Email (bmwverfahren@kspp.de) Betreff: MINI, ob Sie betroffen und an einer Geltendmachung interessiert sind.
  • Sofern vorhanden (und noch nicht bei uns eingereicht), Zusatzvereinbarung MINI übersenden
  • Mitteilung ungefährer Anzahl verkaufter MINIs pro Jahr
  • Vollmacht unterschrieben zurücksenden (Wir schicken Ihnen diese nach Ihrer Mitteilung zu)
  • Nach Erhalt den Entwurf des Anschreibens prüfen und per Email freigeben.

Wir möchten diese Thema möglichst schnell angehen und notfalls auch eine zügige, gerichtliche Klärung forcieren, da die Änderung ja bereits Anfang Januar 2020 erfolgen soll.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

 

Mit bestem Dank und vielen Grüßen aus München

Ihre KSPP-Rechtsanwälte

Dr. Aiko Petersen, Christian Becker und Gilbert Wittig

Wir beraten und vertreten Sie im Verfahren:

Sind Sie auch betroffen von den aktuellen Erfolgsprämien- und Provisionskürzungen bei der BMW AG? Gerne vertreten wir Sie und Ihre Kollegen – je mehr wir sind, desto mehr Druck können wir gegen BMW aufbauen! Wir sind bei allen Fragen für Sie da!