Kurzarbeit ohne Betriebsrat. Wie ist die rechtliche Lage?

Zum Erstgespräch

Termine innerhalb eines Werktages.

Idealerweise rufen Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten (09:00 – 18:00) unter 089 52031900 an. Ausserhalb der Sprechzeiten können Sie uns auch eine Email mit einer kurzen Fallbeschreibung und Ihren Kontaktdaten an mail@kspp.de senden.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und einen Termin für ein Erstgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte. Termine können Sie per Telefon, Videocall oder auch gerne vor Ort in unserer Kanzlei in der Leopoldstraße 9 München wahrnehmen.  

Bei einem Erstgespräch mit uns entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten. Eine Erstberatung durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte müssen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Die Kosten der Erstberatung betragen max. € 190,00 netto zzgl. USt. Falls Sie eine Versicherung für Rechtsberatung besitzen können sie anfallende Kosten geltend machen.  

Mrz, 2020
25. März 2020

Auch in Unternehmen, in denen es keinen Betriebsrat gibt, ist Kurzarbeit möglich. Jedoch muss in diesem Fall der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin dieser Maßnahme zustimmen!

Kurzarbeit kann nicht einfach einseitig angeordnet werden. Gelingt keine Einigung, muss der Arbeitgeber gegebenenfalls eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen, die nicht immer wirksam ist und außerdem nicht sofort wirkt. Das Risiko, dass keine Arbeit da ist, trägt der Arbeitgeber. Vom Grundsatz her (Ausnahmen hierzu gibt es) muss dieser also auch dann zahlen, wenn es nichts zu tun gibt. In manchen Fällen kann es sinnvoll und erfolgversprechend sein, mit dem Arbeitgeber über einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld zu verhandeln. Gegen den Willen des Betroffenen ist in betriebsratslosen Unternehmen Kurzarbeit nicht möglich.

Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren, da schließlich jeder Fall anders ist und individuell betrachtet werden sollte.