- Datum:
Darf meine Provisionsvereinbarung abgeändert werden?
Ganz vorneweg sollten Sie eines unbedingt wissen: Bestehende Ansprüche können nicht einfach geändert werden! Eine vertraglich festgelegte Provision oder eine seit über Jahren bestehende Erfolgsprämie kann nicht ohne Ihre schriftliche Einwilligung geändert bzw. durch Änderungskündigungen durchgesetzt werden. Gerne wälzen Firmen hohe Betriebskosten auf Ihre Arbeitnehmer ab und bei jenen entsteht die Angst vor einem persönlichen finanziellen Schaden. Auch durch eine kollektive Vereinbarung sind über Jahre gewachsene und bestehende Ansprüche nicht einfach abänderbar. Wir von KSPP wollen so etwas nicht zulassen und kämpfen für Ihre Rechte als BMW-Angestellte. Wir haben bereits eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen gewonnen, die bereit sind gegen das neue Provisionssystem bei BMW vorzugehen! Am 28. Juni 2019 wird die neue Vergütung bekannt gegeben – wir sind startklar! Erzählen Sie Ihren Kollegen* davon – je mehr Personen ein Verfahren anstrengen, desto mehr Druck können wir aufbauen.
Christian Becker
Dr. Aiko Petersen
Gilbert Witting