Der Fall
Die Gefährdungsbeurteilung ist auch im Rahmen von Homeoffice und Co. nicht zu vernachlässigen, sondern eine sinnvolle und hilfreiche Pflicht des Arbeitgebers für den Schutz und die Gesundheit der Beschäftigten.
Größter Gefährdungspunkt bei Homeoffice und Co. ist in vielen Fällen die Entgrenzung der Arbeitszeiten, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Arbeitnehmer. Hier müssen Arbeitgeber Maßnahmen treffen, um solche Gefährdung zu vermeiden. Betriebsrat und Arbeitgeber sollten hierfür in Betriebsvereinbarungen klare Regeln aufstellen.
Einordnung: Vertrauensarbeitszeit
Das Modell der Vertrauensarbeitszeit kennzeichnet sich dadurch, dass sich die Beschäftigten ihre Arbeitszeit selbst einteilen, ohne dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit kontrolliert. Im Vordergrund steht hierbei also die Erledigung vereinbarter Aufgaben, nicht die zeitliche Präsenz des Beschäftigten zu einer bestimmten Zeit.
Dies hat grundsätzlich eine hohe Flexibilität zum Vorteil, kann aber auch dazu führen, dass – bewusst oder unbewusst – gesetzliche Arbeitszeitgrenzen umgangen werden.