Covid Testpflicht für Arbeitnehmer
Mit Beschluss vom 13.04.2021 durch das Bundeskabinett ist der Arbeitgeber verpflichtet mindestens 1-mal die Woche den Arbeitnehmern, die nicht im Homeoffice tätig sind, freiwillige Corona-Tests
Mit Beschluss vom 13.04.2021 durch das Bundeskabinett ist der Arbeitgeber verpflichtet mindestens 1-mal die Woche den Arbeitnehmern, die nicht im Homeoffice tätig sind, freiwillige Corona-Tests
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