Kosten & Betreuung

Kosten und Abläufe einer fundierten Rechtsberatung

Natürlich werden Sie sich fragen, welche Kosten bei der Arbeit eines Rechtsanwaltes entstehen und ob Ihre Rechtsschutzversicherung das zahlen wird. Auch wir wollen, dass Sie bestens informiert sind und von Anfang an einen transparenten Einblick in alle anfallenden Kosten haben.

Siegestor - Arbeitsrecht München - KSPP Anwälte
Inhaltsverzeichnis

Ihr erstes Gespräch mit uns

Eine rechtlich fundierte und verbindliche Erstberatung durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte müssen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Die Kosten der Erstberatung betragen max. € 190,00 netto zzgl. USt.
Die Erstberatung beinhaltet:

Kostenvereinbarung

Bei der Kostenabrechnung der entstehenden Gebühren gibt es grundsätzlich zwei Varianten. Über beide Möglichkeiten werden Sie bei Ihrer Erstberatung umfänglich informiert und aufgeklärt. Möglichkeit 1: Abrechnung auf Basis der gesetzlichen Gebühren. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Kosten hängt dann vom Streitwert und der genauen Tätigkeit des Anwalts ab. In einer Erstberatung bekommen Sie von uns eine konkrete Einschätzung – es ist uns wichtig, dass Sie von Anfang an und über den gesamten Prozess genau über alle möglichen Kosten informiert sind! Möglichkeit 2: Eine individuelle Vergütungsvereinbarung. Keine Angst vor individuellen Vergütungsvereinbarungen. Wir berechnen einen mit Ihnen individuell abgestimmten Stundensatz für geleistete Arbeitsstunden. Auch hier steht Fairness und die völlige Transparenz an oberster Stelle. Sie erhalten eine detaillierte Zeiterfassung, aus der ersichtlich ist, wann wir welche Leistungen für Sie erbracht haben. In Einzelfällen ist auch ein Pauschalhonorar denkbar.

Rechtsschutzversicherung

Sie sind rechtsschutzversichert? Dann wird im Regelfall Ihre Versicherung die anfallenden gesetzlichen Gebühren nach dem RVG für Sie bezahlen. Wenn Sie wünschen, übernehmen wir die komplette Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Sie müssen sich dann nicht darum kümmern – informiert werden Sie natürlich trotzdem. Gerne können wir auch im Vorfeld die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären. Sollten Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, geben wir Ihnen gerne Tipps, welche Lösung für Ihre Situation die Beste wäre.

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben und Ihre finanzielle Situation die Zahlung des Honorars nicht zulässt, teilen Sie uns dies bitte mit. In manchen Fällen besteht dann die Möglichkeit, ein Verfahren auf der Basis von Prozesskostenhilfe zu führen.

Verfahrens- und Gerichtskosten

Wir versuchen grundsätzlich zuerst eine außergerichtliche Lösung zu erzielen. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, stellt sich immer die Frage nach den Gerichts- und Prozesskosten (Anwaltshonorar). Gerne erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Zusammensetzung aller Kosten und Gebühren bzw. klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir möchten, dass Sie jederzeit bestens informiert sind, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Kosten haben, kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne!