Arbeitszeiterfassung: BMAS-Entwurf liegt vor
Mit den Grundsatzentscheidungen, häufig auch „Stechuhr-Urteile“ genannt, haben das BAG (Urteil v. 13.09.2022, 1 ABR 22/21) und der EuGH (Urteil v. 14.05.2019 – C-55/18 –
Mit den Grundsatzentscheidungen, häufig auch „Stechuhr-Urteile“ genannt, haben das BAG (Urteil v. 13.09.2022, 1 ABR 22/21) und der EuGH (Urteil v. 14.05.2019 – C-55/18 –
Neben den vielen Vorteilen, die diese Arbeitsformen bieten, bergen sie aber auch einige Gefahren im Hinblick auf die Gesundheit der Beschäftigten. Damit Beschäftigte auch mit
Nach langer Zeit des Wartens hat nun auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die gerichtlichen Vorgaben reagiert und am 18.04.2023 einen ersten
Ja! – So das LAG Thüringen, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Und zwar dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine genaue Arbeitszeitaufzeichnung vereinbart haben, bspw. durch Stempeln
Überstunden werden für viele Arbeitnehmer leider immer mehr zur Normalität. Häufen sich diese, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zu gesundheitlichen Problemen wie
Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen sind oftmals Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und unterliegen damit den strengen Regeln der §§ 305 ff. BGB. Sie dürfen den Arbeitnehmer daher nicht
Dabei kann die Entscheidung des EuGH vom 14. Mai 2019 herangezogen werden, welche besagt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur
Was passiert mit meinem Lohn, wenn der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung während der Corona-Pandemie geschlossen wird? Zu dieser arbeitsrechtlichen Fragestellung hat das Landesarbeitsgericht Niedersachen am
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