Übersicht zum Klageverfahren

Zum Erstgespräch

Termine innerhalb eines Werktages.

Idealerweise rufen Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten (09:00 – 18:00) unter 089 52031900 an. Ausserhalb der Sprechzeiten können Sie uns auch eine Email mit einer kurzen Fallbeschreibung und Ihren Kontaktdaten an mail@kspp.de senden.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und einen Termin für ein Erstgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte. Termine können Sie per Telefon, Videocall oder auch gerne vor Ort in unserer Kanzlei in der Leopoldstraße 9 München wahrnehmen.  

Bei einem Erstgespräch mit uns entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten. Eine Erstberatung durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte müssen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Die Kosten der Erstberatung betragen max. € 190,00 netto zzgl. USt. Falls Sie eine Versicherung für Rechtsberatung besitzen können sie anfallende Kosten geltend machen.  

Feb, 2020

Übersicht zum Klageverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe BMW’ler,

 

da in letzter Zeit wiederholt Rückfragen in Bezug auf das Verfahren gestellt wurden, noch einmal kurz – im Überblick und zur Verdeutlichung – der strategische Weg.

Zunächst werden in den Klagen die Auskünfte vom Arbeitgeber eingefordert, damit wir nach den Einzelbausteinen in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen verifizieren können, wie der Bonusdifferenzwert zu berechnen ist. Nach der ersten Stufe (in der Kammerverhandlung) wird auf einer zweiten Stufe der konkrete Zahlungsantrag (Unterschied der alten Regelungen zur NEVA 19) gestellt. Somit ist garantiert, dass die richtigen Informationen für die Ansprüche zusammengetragen werden.

 

Viele von Ihnen haben uns auch mitgeteilt, dass Sie nicht im Besitz der von uns geforderten Anlage I. (individuelle Provisionsregelung) sind. Dies ist nicht weiter schlimm. Wir werden dem Gericht klarstellen, dass diese Anlagen im Betrieb bekannt sind, jedoch bei Ihnen nicht mit ausgehändigt wurden. Wir werden dann versuchen, den Arbeitgeber zu zwingen, diese Anlage für den jeweiligen Mitarbeiter vorzulegen. Bei allen anderen, welche uns Anlagen (erneut) geschickt haben, werden wir diese dem Gericht erneut einreichen, damit völlig klar ist, welche Anlage zu welcher Person gehört. Sollten Sie keine Anlage I besitzen, werden wir dies dem Gericht klarstellen. Weiter geht es bei Ihnen wie bei allen anderen auch um die jeweilige Anwendbarkeit der alten oder neuen (NEVA 19) Regelungen, sodass wir bei Ihnen stärker den Fokus auf diesen Problemkreis richten.

Es sei noch einmal der Hinweis erlaubt, dass wir selbstverständlich immer die richtigen Anlagen vorlegen, dies auch getan haben und von der Arbeitgeberseite einfach pauschal bestritten wird, dass dem nicht so ist.

 

Ich hoffe damit vieles geklärt zu haben und

verbleibe mit den besten Grüßen aus München

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christian Becker

Rechtsanwalt I Partner

 

Wir beraten und vertreten Sie im Verfahren:

Sind Sie auch betroffen von den aktuellen Erfolgsprämien- und Provisionskürzungen bei der BMW AG? Gerne vertreten wir Sie und Ihre Kollegen – je mehr wir sind, desto mehr Druck können wir gegen BMW aufbauen! Wir sind bei allen Fragen für Sie da!