Aktueller Stand

Zum Erstgespräch

Termine innerhalb eines Werktages.

Idealerweise rufen Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten (09:00 – 18:00) unter 089 52031900 an. Ausserhalb der Sprechzeiten können Sie uns auch eine Email mit einer kurzen Fallbeschreibung und Ihren Kontaktdaten an mail@kspp.de senden.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung und einen Termin für ein Erstgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte. Termine können Sie per Telefon, Videocall oder auch gerne vor Ort in unserer Kanzlei in der Leopoldstraße 9 München wahrnehmen.  

Bei einem Erstgespräch mit uns entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten. Eine Erstberatung durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte müssen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Die Kosten der Erstberatung betragen max. € 190,00 netto zzgl. USt. Falls Sie eine Versicherung für Rechtsberatung besitzen können sie anfallende Kosten geltend machen.  

Okt, 2019

Aktueller Stand

Die ersten Gütetermine haben stattgefunden, wie geht es nun weiter?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe BMW`ler,

Nach zahlreichen Fragen zum Verfahren vor den Arbeitsgerichten möchten wir Sie kurz über den Ablauf der bisherigen Geschehnisse informieren. Es haben vor Kurzem die ersten Gütetermine vor den Arbeitsgerichten in München, Hamburg und Essen stattgefunden. Wie zu erwarten, “mauerte“ die Gegenseite an allen Ecken und Enden. Insbesondere sieht sich die Gegenseite derzeit nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu den einzelnen Abrechnungsmonaten zu erteilen.
Wie zu erwarten war, werden die Verfahren daher weitergeführt werden müssen, um eine korrekte und verbindliche Auskunft der einzelnen Provisionszahlungen zu bekommen. Danach werden wir, sobald diese erste Stufe gewonnen wird, diese Abrechnung prüfen und bei Bedarf in der zweiten Stufe den konkreten Unterschied zwischen den Entgeltabrechnungen NEVA 2019 zu NEVA 2009 geltend machen. In diesem Zusammenhang wird dann das Kernproblem des Falles diskutiert werden – welche Provisionsgrundlage nun Anwendung findet, also ob NEVA 2019 die vorherigen Regelungen wirksam abgelöst hat oder nicht. Für einen besseren Vergleich benötigen wir auch die verbindliche detaillierte Auskunft für die Monate vor der Umstellung.

Aufgrund der Tatsache, dass sich einige von Ihnen noch nicht sicher sind, welche Regelungen für Sie günstiger sind, werden wir die Verfahren so führen, dass nach der Auskunft (erste Stufe) klar feststehen müsste, was günstiger ist. Wenn sich herausstellen sollte, dass die alten Regelung günstiger sind, wird eben dies in den Verfahren auch fokussiert werden (2.Stufe), um in einer dritten Stufe den Arbeitgeber zur Anwendung der alten Regelungen zu zwingen. Sollte sich in dem einen oder anderen Fall herausstellen, dass die neuen Provisionsregelungen günstiger sind, wird es auch bei einer Abrechnung nach dem neuen System bleiben.

Ziel und taktisches Vorgehen war es immer, konkrete Zahlen vom Arbeitgeber zu bekommen. Ohne die gerichtliche Auskunft werden wir den Arbeitgeber nie dazu zwingen können, konkret vorzutragen, was auf welcher Grundlage abgerechnet worden ist. Kurzum: wir wollen zuerst „Licht ins Dunkle“ bringen, um dann für jeden Betroffenen seine individuellen Provisionsansprüche zu berechnen und geltend zu machen.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten und verbleiben mit den besten Grüßen aus München
Ihre KSPP Rechtsanwälte

Christian Becker, Dr. Aiko Petersen und Gilbert Wittig

 

Wir beraten und vertreten Sie im Verfahren:

Sind Sie auch betroffen von den aktuellen Erfolgsprämien- und Provisionskürzungen bei der BMW AG? Gerne vertreten wir Sie und Ihre Kollegen – je mehr wir sind, desto mehr Druck können wir gegen BMW aufbauen! Wir sind bei allen Fragen für Sie da!